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Sitzung vom 07.11.2023

Stützmauerdiskussion im Gemeinderat – einstimmiger Konsens


Eine lebhafte Diskussion zur Kompromiss- und Lösungsfindung entwickelte sich im Rahmen der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Barbing am vergangenen Dienstagabend, 7.11.2023. Der Grund war ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von Stützmauern und Anpassung des Höhenniveaus im Baugebiet Barbing Süd. Ein Beschluss wurde letztlich einstimmig gefasst.


Stützmauern und Höhenniveau problematisch

Bereits in der Septembersitzung hatte sich der Gemeinderat mit dem Antrag zur Errichtung von Stützmauern im Baugebiet Barbing befasst und es dabei als sinnvoll erachtet, Gespräche mit den beiden Nachbarn zu führen, um einen Konsens zu finden, mit dem beide leben könnten. Wie aus den Erläuterungen von Bürgermeister Hans Thiel zu entnehmen war, hatte man es nicht geschafft die beiden Nachbarn an einen Tisch zu holen und führte Einzelgespräche. Der Bauherr und dessen Baufirma, von der das Haus und das Grundstück in bebautem Zustand erworben wurde, gingen davon aus, dass das Grundstück eben bebaut und genutzt werden dürfe. Zumal auch andere Nachbarn Stützmauern errichtet hätten.


Kompromissbereitschaft des Antragstellers war eingeschränkt

Die Bereitschaft eine Kompromisslösung zu finden, bestand von dieser Seite eher nicht. Wie das Gemeindeoberhaupt erläuterte, störe den angrenzenden Nachbarn weniger die Stützmauer als das erhöhte Grundstücksniveau. Dadurch entstünde der Eindruck, dass die Nachbarn von oben herab auf das Grundstück sehen und einsehen könnten. Eine Hecke als Sichtschutz fänden sie ohnehin sinnvoll. Bürgermeister Hans Thiel schlug als Kompromiss vor, dass die bereits errichtete Stützmauer mit einer Höhe von rund 70 Zentimeter nicht ausgebaut werden müsse, jedoch sei die Höhe und auch das Grundstücksniveau zu reduzieren. Bei der Reduzierung des Grundstücksniveaus um 30 Zentimeter im Nord-Ost Eck ergäbe sich ein Gefälle von etwa 2,3 Prozent. „Mit ein bis zwei Stufen wäre dies einfach zu überbrücken“, so die Erläuterung. Die Gemeinderäte stießen sich anfangs eher mehr daran, dass der betroffene Bauherr sich im Vorfeld laut der Erläuterungen nicht kompromissbereit zeigte und es immer problematisch sei, nachträglich über bereits errichtete Bauten zu entscheiden, die nicht bebauungsplankonform seien.


Einvernehmliche Lösung gefunden

Stefan Sulzer (CSU), meinte, dass den Bauherren keine Schuld träfe, sondern die Baufirma. Martin Laumer (FW/BF) tendierte dazu, dass man eigentlich den Antrag ablehnen müsse, da der Antrag auf die bestehende Bebauung laute und wandte sich hier an den Geschäftsleiter Thomas Geser. Dieser ergänzte, dass der Gemeinderat grundsätzlich jeden Antrag ablehnen könne, aber er machte auch deutlich, dass es besser wäre, den Antrag in Teilen zuzulassen als Kompromisslösung. Hans-Peter Landsmann (FW/BF) verdeutlichte, dass man auf jeden Fall auch darauf achten müsse, dass dies dann auch durch den Bauherren so umgesetzt werde. Auch Dr. Martin Bartmann (CSU) schlug in die gleiche Kerbe und betonte, dass man dem Antragsteller durchaus aus deutlich machen sollte, dass ein kompletter Rückbau der Stützmauer nötig sei, sollte die Mauer und das Höhenniveau nicht auf das erforderliche Maß reduziert werden. Mit den Ergänzungen und Maßgaben, die schriftlich in den Beschluss eingearbeitet wurde, stimmten alle Gemeinderäte dem Beschluss zu.


Der Löschung eines Auflassungsvermerks stimmte der Gemeinderat mehrheitlich nicht zu

Bei einer Gegenstimme, aber ebenfalls mit vorangegangener Diskussion stimmte der Gemeinderat gegen den Antrag auf Löschung einer Auflassungsvormerkung für ein Grundstück in Illkofen. Eine Überlassung innerhalb der Familie werde unproblematisch gesehen und bei gegebenem Anlass auch ermöglicht. Der Antragsteller sei ein engagierter und verdienter Bürger von Illkofen der schon viel für die Gemeinde getan haben, sprang Michaela Hammerschmid (CSU) für ihn in die Bresche. Bürgermeister Hans Thiel erläuterte, dass auf dem Grundstück aus dem Jahr 1998 für die Gemeinde ein Rückkaufsrecht bestehe, für den Fall dass das Grundstück unbebaut weiterveräußert werde. Soweit er wisse, sei aktuell ein Verkauf nicht vorgesehen, jedoch werde eine Löschung beantragt. Hans-Peter Landsmann (FW/BF) erinnerte, dass man eine klare Regel hinsichtlich der Auflassungsvormerkungen habe. Bekräftigt wurde dies auch von Dr. Martin Bartmann (CSU). Der Jurist mahnte, dass der damalige Eintrag mit Sinn gemacht wurde und man hier von Seiten der Gemeinde nicht auf dieses Recht verzichten sollte und dürfe, nur zur Gefälligkeit.


Gemeinde will Räume anmieten und das Archiv des Rathauses auslagern

Die geplante Anmietung von Räumlichkeiten mit Büro und Nasszelle zur Erstellung eines Gemeindearchivs auf einem Anwesen nahe des Rathauses, bedurfte hinsichtlich des angesetzten Mietzinses von fast 1000 Euro brutto auch einer Diskussion. Michael Beimler (FW/BF) machte deutlich, dass dies nach den ortsüblichen Mieten am oberen Rand des Mietpreisspiegels angesiedelt sei. Bürgermeister Hans Thiel machte allerdings deutlich, dass aufgrund steigender Personalanforderungen die derzeitigen Räume des Rathausobergeschosses die als Archiv genutzt würden, in Büroräume umgenutzt werden müssen. Die angedachten Räume in der Neutraublinger Straße wären ebenerdig und mit unmittelbarer Nähe zum Rathaus einfach ideal. Kämmerer und Geschäftsleiter Martin Eicher ergänzte die Ausführungen des Bürgermeisters. Doch es gab Licht am Horizont, Karl-Heinz Haslbeck (FW/BF) merkte an, dass die Gemeinde Barbing kein Unternehmen sei und die Umsatzsteuer von 19 Prozent dann eigentlich hinfällig wäre. Mit dieser Reduktion des Bruttomietzinses wären alle Gemeinderäte mit dem Mietpreis der Gewerbeimmobilie für das ausgelagerte Archiv einverstanden. Die beiden Geschäftsleiter Eicher und Geser werden die Sachlage prüfen.


Straßennamen festgelegt

Für das Baugebiet Sarching Nord Ost legte der Gemeinderat Barbing – hier bei einer Begehung im Oktober – den Straßennamen „An der Renn“ fest.


Für das Gewerbegebiet Unterheising Ost legte der Gemeinderat den Straßennamen „Roither Straße“ fest und für das Baugebiet Sarching Nord Ost den Straßennamen „An der Renn“.



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