Sitzung vom 05.09.2023
Autofahrer müssen vom Gas: Auburg wird Tempo-30-Zone und zudem an der Kreuzung Hofmarkstraße / Von-Auer-Straße auch Rechts-Vor-Links.

In Auburg an der Kreuzung Hofmarkstraße/Von-Auer-Straße gilt künftig nicht nur Zone 30 sondern auch rechts vor links!
Die Ortseinfahrt Auburg von Altach kommend (Hofmarkstraße) wird 30er-Zone sowie am Kreuzungsbereich zur Von-Auer-Straße gilt zudem Rechts-Vor-Links. Diesen Beschuss fällte der Gemeinderat Barbing mit vier Gegenstimmen in seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Dienstag, 5.9.
Bereits in der Juli-Sitzung hatte sich der Gemeinderat Barbing, der am 5.9. unter Vorsitz von Bürgermeister Hans Thiel tagte, mit der Einführung einer Tempo 30-Zone im Ortsteil Auburg sowie mit der Änderung Rechts-vor-Links im Kreuzungsbereich Hofmarkstraße/Von-Auer-Straße befasst. Zumal im Dorfinneren von Auburg bereits Rechts-Vor-Links gelte. Mit der Einführung von Tempo 30 ging der Gemeinderat eigentlich schon in der letzten Sitzung konform, jedoch das Rechts-vor-Links und die Verkehrszählung boten Diskussionsbedarf, woraufhin man den Punkt aufschob, damit sich das Ratsgremium selbst ein Bild vor Ort machen konnte.
Neue Verkehrsmessung
Wie Bürgermeister Hans Thiel erläuterte, hatte der Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit nochmals eine Verkehrsmessung veranlasst. Die Ergebnisse lagen dem Gemeinderat vor. Auch die PI Neutraubling hat den Kreuzungsbereich nochmals in Augenschein genommen. Im Ergebnis bestätigen die Kollegen der PI die erste Stellungnahme. Im Hinblick auf die hohe Verkehrsteilnehmerzahl der letzten Messung konnte mitgeteilt werden, dass parallel die R23 gesperrt war. Wie das Gemeindeoberhaupt ferner erklärte, sei ein wesentlicher Aspekt, dass im Kreuzungsbereich lediglich eine Anfahrtssicht von 12 Metern gemessen werden könne, was sowohl für 50 als auch für 30 Stundenkilometer zu kurz sei. Auch gegenüber der Verwaltung wurde von mehreren Bürgern der Wunsch nach einer Rechts-vor-Links Regelung geäußert. Darüber hinaus soll das Straßenschild versetzt und Haltelinien aufgezeichnet werden, um den Verkehrsteilnehmern die Einmündung der Von-Auer-Straße visuell zu verdeutlichen.
Zusätzliche Gefahrenzone mit Rechts-vor-Links?
Gemeinderat Michael Beimler (FW/BF) betonte, dass er kein Problem mit Zone 30 habe, jedoch die Änderung der Vorfahrtsregelung auf rechts-vor-links komme bei einer Anfahrtssicht von 12 Metern einem Stoppschild gleich. „Man muss das von Seiten der Gemeinde in den Griff bekommen. Der Anwohner sollte ermöglichen, dass die Straße besser eingesehen werden kann, wenn man sich der Kreuzung annähere. Verhindert werde die Sicht durch eine zu hohe Bepflanzung“, sagte Michael Beimler. Und meinte zudem, dass ein Traktorgespann oder auch ein Bus zurücksetzen müsse, wenn er in die Kreuzung einfahre und dann erst sehe, dass ein Fahrzeug von rechts komme, falls der Vorfahrtsberechtigte auf seine Vorfahrt bestehe. Er sah das Problem, dass hier eine zusätzliche Gefahrenzone erst verursacht werde.
Sicherheit für Anwohner ist wichtig
Bürgermeister Hans Thiel entgegnete, dass es Aufgabe der Gemeinde sei, für möglichste Sicherheit zu sorgen im Sinne der Bürger und im Sinne der Anwohner, die kleine Kinder haben. Man wisse aufgrund Schilder und Markierung um Tempo und Vorfahrtsänderung und könne sich entsprechend darauf einstellen. Bei vier Gegenstimmen wurde sowohl für Tempo 30 als auch die Rechts-vor-Links Regelung an der Kreuzung Hofmarkstraße / Von-Auer-Straße beschlossen.
Dunkelgraue Flecken in Barbing sollen beseitigt werden
Gast der jüngsten Gemeinderatssitzung war Sebastian Prechtl von der LNI (Laber-Naab Infrastruktur GmbH), um dem Gemeinderat Barbing die Umsetzung der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes in Verbindung mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 zu erläutern und die Ergebnisse aus dem Markterkundungsverfahren vorzustellen, in der nun auch die dunkelgrauen Flecken des Hauptortes Barbing weiter mit Glasfaser ertüchtigt werden können und dieser Ausbau auch durch Bund und Land finanziell gefördert werden. Sofern die Zuwendungsbescheide von Bund und Land für die dunkelgrauen Flecken bewilligt werden, werden weitere umfangreiche Bauleistungen benötigt. Einstimmig ermächtigte der Gemeinderat die LNI, die nötigen Förderanträge mit dem Bundes- und Landeszuwendungsgeber abzustemmen und den formellen Antrag vorzubereiten und einzureichen sowie die bewilligten Fördermittel sowie den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren. Der Gemeinderat hatte noch einige Bauanträge auf seiner Agenda
Bauanträge wurden genehmigt
Auf der Agenda des Ratsgremiums standen am 5.9. auch eine Reihe von Bauanträgen, die jedoch ohne großen Diskussionsbedarf genehmigt wurden.
Produktionshalle keine Einwände
Keine Einwände hatte das Ratsgremium hinsichtlich des Antrags auf Neubau einer Produktionshalle mit Büro und Gaststätte im interkommunalen Gewerbegebiet Mintraching Barbing. Das Vorhaben befindet sich zu rund Dreiviertel der Fläche im Gemeindebereich Barbing und ein Viertel auf Mintrachinger Gebiet. Im Hinblick auf die Entwässerung der „Barbinger Gebäudeteile“ sei mit der Gemeinde Barbing noch ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Wie Bürgermeister Hans Thiel erläuterte, sei dieser bereits in Vorbereitung. Ziel sei die Ableitung des Abwassers, die auf Barbinger Gemeindegebiet liegen, an die Kläranlage Regensburg. Dazu sei eine Verbindungsleitung vom Gebäude bis zum neuen Gewerbegebiet Unterheising Ost I herzustellen. Die Kosten dieser Maßnahme trage jedoch der Bauherr.
Den Landwirten dürfen keine Nachteile entstehen bei Neubau von Mehrfamilienhaus am Kirchplatz
Grundsätzlich hatte der Gemeinderat Barbing auch keine Einwände zum Bauantrag auf Bau von vier Wohneinheiten mit Nebengebäude und acht Stellplätzen am Sarchinger Kirchplatz. Auf dem Grundstück steht derzeit noch ein Mietshaus, an dessen Stelle das Mehrfamilienhaus errichtet werden soll. Wie erläutert, sei dabei darauf zu achten, dass die zehn bestehenden Stellplätze für den anliegenden Gasthof unangetastet bleiben müssen. Kritisch sah man eher, dass das Mehrfamilienhaus im direkten Umfeld eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Brennerei entstehen soll und ein weiterer landwirtschaftlicher Betrieb in unmittelbarer Nähe des Kirchplatzes sei. Hier machte der Gemeinderat deutlich, dass das Landratsamt Regensburg insbesondere die Immissionen prüfen müsse und infolgedessen der Bauherr gegebenenfalls immissionsschutzrechtliche Maßnahmen ergreifen müsse. Den landwirtschaftlichen Betrieben dürfen hier keine Nachteile oder Konflikte mit künftigen Nachbarn entstehen, zumal die landwirtschaftlichen Betriebe zuerst an Ort und Stelle waren.
Parkplatzsituation am Kirchplatz und er umliegenden Straßen muss überprüft werden
Ferner wurde betont, dass man die gesamte Parkplatzsituation im Bereich des Kirchplatzes und der umliegenden Straßen von Seiten der Gemeinde prüfen und kritisch sehen müsse, vor allem im Hinsicht auf Brandschutz. Gerade bei Hochbetrieb des anliegenden Gasthauses werden auch die Straßenränder als Parkflächen genutzt. Oftmals so arg, dass ein Durchkommen eines Feuerwehrfahrzeuges nicht möglich erscheine.
Grünes Licht für Salzladestation an A3 und Antrag auf Wellnessraum und Sichtschutz
Ohne Diskussion wurde der Errichtung einer Salzladestation an der Autobahn A3 zugestimmt und auch dem Bauantrag auf Errichtung eines Nebengebäudes mit Fitness- und Wellnessraums, Anbau eines Balkons mit Außentreppe sowie Errichtung eines Sichtschutzzauns in der Illkofener Auburgerstraße hatte das Gremium nichts entgegenzusetzen. Grünes Licht gab es auch für den Neubau von Abwasserpumpstationen in Auburg, Altach und Sarchinger Feld. Ebenfalls einvernehmlich wurde dem Antrag auf Neubau einer Betriebsniederlassung im Gewerbegebiet Unterheising Ost I zugestimmt, jedoch unter der Maßgabe, dass Sicherzustellen sei, dass kein Niederschlagswasser über den Waschplatz in den Schmutzwasserkanal gelange (Überdachung).
Antrag auf Stützmauern wurde zurückgestellt – Es soll Kompromiss zwischen Nachbarn gefunden werden
Etwas diffizil war der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von Stützmauern im Baugebiet Barbing Süd, hier Haidauer Straße. Dieser wurde auf einstimmigen Beschluss zurück gestellt. Das besagte Grundstück liege umringt von anderen Grundstücken mit unterschiedlich hohen Niveaus. Das Anwesen des Antragstellers orientiere sich am Haidauer Weg und führe nun zu einem Höhenunterschied von 70 Zentimeter, was der Eigentümer durch Einbau von Stützmauern ausgleichen wolle. Die Eigentümer hatten die Maßnahmen im Vorfeld und vor Beginn mit den Nachbarn vorbesprochen. Nun stellte sich bei der Umsetzung heraus, dass der Nachbar mit dieser Lösung doch nicht einverstanden sei. Erschwerend hinzu komme, dass gemäß des Bebauungsplans sich das Niveau der unbebauten Grundstücksfläche dem angrenzenden Straßenniveau anzugleichen und der Nachbauende sich an die Höhe des Nachbargrundstücks anzupassen habe. Abgrabungen auf Grundstücksflächen sowie Böschungen und Stützmauern zu Straßen und bebaubaren Nachbargrundstücken seien unzulässig. Nun hoffe man mit der Rückstellung, dass man beide Parteien an einen Tisch bringen könne und eine Kompromisslösung für beide Parteien finde, zumal sich ein Rückbau nur schwer realisieren lasse.