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Sitzung vom 05.10.2021

Aus der jüngsten Gemeinderatssitzung - Grünes Licht für Planentwurf Sarching-Nord-Ost

Nun ist er erst einmal auf den Weg gebracht: der Bebauungsplanvorentwurf für die Bebauung in „Sarching Nord-Ost“, am östlichen Ortsrand von Sarching in Richtung Sarchinger See. Rund 26 Parzellen sind auf den rund 1,9 Hektar freien und derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche geplant, davon drei mit Mehrparteienhäusern. Einstimmig gab der Gemeinderat grünes Licht und beauftragte die Verwaltung mit der frühzeitigen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.


Dem Bauantrag der Hundeschule „Lernende Pfoten“ stand der Gemeinderat Barbing mit 17 zu vier Stimmen positiv gestimmt gegenüber. Auf dem Grundstück der Gemeinde Barbing am Rand des nahe gelegenen Gewerbegebiets Sarchinger Feldes plant die Betreiberin den Neubau einer Hundeschule in Containerbauweise mit Lagercontainern, Parkplätzen für Trainer und Hundebesitzer. Das Vorhaben selbst liegt im Außenbereich, jedoch ist die Erschließung hinsichtlich Wasser und Kanal derzeit noch nicht geklärt, deshalb konnte in diesem Zusammenhang keine Aussage getroffen werden. Antragstellerin betrieb im Gewerbegebiet Sarchinger Feld bereits eine Hundeschule, musste jedoch aufgrund Eigenbedarfs den vorherigen Standort aufgeben. Paul Beimler (FW/BF) gab zu bedenken, dass hier die Gemeinde keine Gewerbesteuer erhalte und man sich womöglich überörtliche Probleme heranziehe, wobei er betonte, dass ihm natürlich gut erzogene Hunde schon lieber seien. Die Bedenken von Martin Laumer und Gerhard Böhm (beide FW/BF), dass das erlaubte Baurecht womöglich durch andere bauliche Anlagen ersetzte werden könnte oder man mit dem Flächennutzungsplan kollidiere, konnte Geschäftsleiter Thomas Geser zwar ausräumen, aber dennoch konnte keine einvernehmliche Entscheidung gefällt werden.


Im Rahmen der Ausarbeitung der Stellenbewertungen sind Änderungen im Stellenplan vorzunehmen und deshalb eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, die rückwirkend mit dem 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Notwendig werde eine Nachtragshaushaltssatzung, wenn Beamte oder Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltstufe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechende Eingruppierung oder Stelle nicht enthält, erläuterte Kämmerer Martin Eicher. Bereits vor einem Jahr hatte sich der Gemeinderat in seiner damaligen Septembersitzung mit der Einführung einer bedarfsentsprechenden Arbeitsmarktzulage zur Deckung des Personalbedarfs und zur Bindung qualifizierter Fachkräfte, zur Erhöhung der Mitarbeiterbindung und Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität befasst und diese für alle Tarifbeschäftigten beschlossen. Aufgrund eines schriftlichen Einwands der Fraktion der Freien Wähler/BürgerForum im Februar diesen Jahres, waren Teile dieses Beschlusses korrekturbedürftig. Deshalb war im Rahmen der jüngsten Sitzung ein neuer Beschluss über die Einführung einer widerruflichen Arbeitsmarktzulage bei gleichzeitiger Aufhebung des damaligen Beschlusses zu fassen. Wie das Gemeindeoberhaupt erläuterte, habe eine jüngste Stellenausschreibung keinen Erfolg gebracht. „Die Gemeinde Barbing muss sich unbedingt als Arbeitgeber attraktiver aufstellen, um konkurrenzfähiger gegenüber den anderen Behörden oder der Privatwirtschaft zu sein. Im neuen Beschluss wurde der Bezieherkreis für die Arbeitsmarktzulage konkretisiert, die übertarifliche Zulage widerruflich ausgestaltet und ferner wird eine entsprechende Dokumentation in den Personalakten erfolgen. Damit waren alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Unser Sarchinger Gemeinderat Dr. Martin Bartmann (CSU) hielt bei dem Einwurf der Opposition, dass dies nicht ein probates Mittel zur Mitarbeiterbindung- und gewinnung sei, mit fundierten Kenntnissen argumentativ dagegen. Am Ende wurde die Arbeitsmarktzulage mit 14 zu sieben Stimmen befürwortet.


Einmütig hingegen wurde den Bauanträgen auf Ausbau eines Dachgeschosses mit Neubau von drei Schleppgaubenn Unterheising, dem Anbau eines Wintergartens in Sarching zugestimmt. Ebenfalls einig war sich das Ratsgremium hinsichtlich der Bauvoranfrage von Markus Haslbeck zum Neubau eines Hofladens in Unterheising. Der Bauvoranfrage auf Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit je einer Garage und einem Carport wurde nichts entgegengesetzt. Einstimmig wurde dem Antrag der Kieswerk Roth Wolf GmbH auf Fristverlängerung für die Rekultivierungsmaßnahmen in Illlkofen stattgegeben. In diesem Zusammenhang werde man jedoch daran erinnern, dass der Feldweg zwischen den beiden Kiesweihern wieder in einem befahrbaren Zustand herzurichten sei. Der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „GE Unterheising IV“ wurde als Satzung verabschiedet.


Ehe das Gremium in nicht öffentlicher Sitzung tagte informierte Bürgermeister Hans Thiel, dass am 22.10. zwischen 9 und 15 Uhr im Rathaussaal Barbing ein Termin zur Auffrischung für die Ü80er, aber auch Erstimpfungen ohne Terminvereinbarungen stattfinde.


Hinsichtlich des „Messi Gartens“ in der Frühlingstraße gab das Gemeindeoberhaupt bekannt, dass die Besitzerin beim Landratsamt um Fristverlängerung zur Räumung bat, diese Frist laufe Mitte Oktober ab. „Sollte bis dahin nichts geschehen sein, werde der Garten kostenpflichtig zwangsgeräumt“, erläuterte er.


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