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Sitzung vom 03.11.2020

Barbing tritt der Laber-Naab-Infrastruktur GmbH bei


Unter der Devise „Selbst ist die Gemeinde“, trat auch die Gemeinde Barbing im Rahmen ihrer jüngsten Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag, dem 3.11. im Rathaussaal der Laber-Naab-Infrastruktur (LNI) GmbH bei, mit dem Ziel Kompetenzen

zu bündeln und Synergieeffekte beim Breitbandausbau zu nutzen.

„Glasfaser ist das Fundament der Digitalisierung“, betonte René Meyer, Geschäftsführer der Laber-Naab-Infrastruktur GmbH, der in jüngsten Gemeinderatssitzung vom Dienstag das Geschäftsfeld der Gesellschaft erläuterte, die sich die Erschließung im Gigabit-Verfahren und die Vermarktung von Netzsegmenten zur Aufgabe gemacht hat. „Zukunft ist Arbeit“, so der Fachmann, der erläuterte, dass sich die Geschwindigkeit alle 18 Monate verdopple. Vor allem die Vorteile, Interessen zu bündeln, Unterstützung der Kommunen durch Bündelausschreibungen und somit Entlastung der Gemeinden personell und auch finanziell, lagen auf der Hand. Auch überzeugte Meyer mit dem Argument, dass man über den Gemeinderand hinwegblicke und ausschließlich kommunale Interessen vertrete, da es keine privaten Investoren gebe. Ferner würden die auch die Planungskosten besser kalkulierbar, aufgrund Rahmenausschreibungen. Vorgesehen sei ein Betreibermodell, das Netz würde gegen ein Entgelt vermietet und bliebe im Eigentum der LNI, also letztlich in kommunaler Hand. Einstimmig beschloss der Gemeinderat der LNI beizutreten und den erforderlichen 5000-Euro-Anteil zu zeichnen.


Bereits in der vorangegangen Sitzung stand der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans in Sarching Nord-Ost an der Seestraße auf der Agenda des Gemeinderats, wurde aber auf einstimmigen Beschluss zur Vorberatung an den Bauausschuss übergeben. Dieser tagte am 21. Oktober, in deren Sitzung auch Vertreter der Firma Wohnbau Schiessl GmbH zu Gast waren und das Unternehmen vorstellten. Die drei Grundstückseigentümer sind sich im Hinblick auf die Verwirklichung eines neuen Baugebiets einig geworden und haben mit der Schiessl Wohnbau GmbH einen Partner für die Umsetzung gefunden. Bereits im Juni 2019 hatte sich der Gemeinderat grundsätzlich dafür ausgesprochen in diesem Bereich neue Bauflächen zu entwickeln, zumal der Flächennutzungsplan der Gemeinde Barbing hier bereits Erweiterungsflächen für Wohnbauentwicklung vorsieht. Der Umgriff des Plangebiets sieht die drei landwirtschaftlichen Grundstücke vor. Sowohl zur Seestraße, als auch zur Unteren Dorfstraße hin sollte ein Straßenanschluss erfolgen. Die Gemeinde Barbing sollte zur Realisierung des Baugebietes einen Bebauungsplan aufstellen und dann sämtliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Erschließung in entsprechenden Verträgen mit dem Bauträger festlegen. Der Gemeinde Barbing wurden bislang jedoch keine konkreten Zahlen zum Verkauf genannt. Wie Gemeinderat Andreas Gröschl (CSU) aus Sarching ausführte, stehe man dem Projekt positiv gegenüber. Man möchte für junge Familien und vor allem Ortsansässige gerne Bauland schaffen, dazu müsse der Preis jedoch tragbar sein. „Wir als Gemeinderat stehen in der Verantwortung für unsere Bürgerschaft, die hier wohnen bleiben möchte und hier gerne Bauland kaufen würde“, hob Gröschl hervor und ergänzte, dass man Bauland zu erschwinglichen Preisen schaffen müsse. In der CSU-Fraktion sei man sich einig, dass der Grundstückspreis inklusive Erschließung nicht mehr als 350 Euro je Quadratmeter kosten dürfe. Auch Martin Laumer und Michael Beimler, beide aus der Fraktion der FW/BF begrüßten und bekräftigten die Argumente. Einstimmig beschloss der Gemeinderat Barbing vorerst keinen Bebauungsplan für Sarching Nord-Ost aufzustellen, jedoch wurde der Firma Schiessl Wohnbau GmbH in Aussicht gestellt, dass die Aufstellung eines Bebauungsplans grundsätzlich möglich ist, wenn die Rahmenbedingungen passen. Dazu müsse in erster Linie der Endkundenpreis stimmen. Als vorläufige Obergrenze eines Verkaufspreises werden 350 Euro je Quadratmeter vom Gemeinderat vorgeschlagen.


Eine Fahrzeughalle im Gewerbegebiet Sarchinger Feld ohne Baugenehmigung zu bauen und erst im Nachhinein eine Bauvoranfrage zu stellen, ist keine gute Idee, da blieb scheinbar selbst der Verwaltung die Spucke weg und mochte dem Gemeinderat nicht einmal einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Wie aus den Erläuterungen deutlich wurde, liegt das Vorhaben im Bereich des Bebauungsplans „Sarchinger Feld 2“ und weicht zudem von einigen Festsetzungen ab, wie Traufhöhe, Dachneigung, Dachdeckung, Fassade sowie nicht zuletzt Baugrenzen. Besonders markant bei diesem Antrag war jedoch, dass das Gebäude bereits weitestgehend errichtet ist und von außen jedoch wie eine sehr unprofessionell verschlagene Trapezblechhütte wirke. Die Verwaltung selbst bezweifelt, dass sich dieses Objekt einfügt und ob dieses Objekt den statischen Anforderungen genüge. Einige der Gemeinderäte machten sich bereits im Vorfeld schon selbst ein Bild dieser Halle. Dass man erst baue und dann im Nachgang eine Bauvoranfrage stelle, sei schon sehr blauäugig, so das Fazit des Gemeinderats, der größtenteils staunend nur den Kopf schüttelte. Einstimmig wurde die Bauvoranfrage vom abgelehnt. Hinsichtlich der Prüfung der Abstandsflächen und der Statik müsse das Landratsamt herangezogen werden.


Einvernehmlich abgelehnt wurde auch der Bauantrag der Neumeier Wohnbau GmbH auf Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit 12 Wohneinheiten und eines Doppelhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen in der Barbinger Mintrachinger Straße. Entgegen des Antragstellers sieht der Gemeinderat hier ein großes Einzelhaus mit zwei Eingängen und demzufolge wären nur acht Wohneinheiten zulässig. Einer Befreiung zur Errichtung von 12 Wohneinheiten wurde nicht zugestimmt, zumal auch derzeit die Zufahrten für das Grundstück nicht geklärt sind und eine Zufahrt über die bestehenden Parkflächen nicht möglich sei.


Einmütig und ohne jegliche Diskussionen wurden hingegen die anderen Tagesordnungspunkte behandelt. Keine Einwände hatte das Gremium hinsichtlich der Bauanträge Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in der Mintrachinger Straße in Barbing, Krumenverbesserung (Grundstücksauffüllung) in der Gemarkung Friesheim, Errichtung eines Anlehngewächshauses im Barbinger Rosenweg sowie Rekultivierung der Kiesgrube der Max Hölzl OHG in der Gemarkung Sarching. Auch den beiden Anträgen auf isolierte Befreiung (Errichtung einer Garage in der Eltheimer Laurentiusstraße und Errichtung eines Untrstanddachs für Gartengeräte im Barbinger Erlenweg) konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

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