
Gemeinderatssitzung
vom 07. Oktober 2025
Strategischer Fahrplan und Zwischenstand zur Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt
Barbing. (ck) Informationen zum Fortschritt der Kommunalen Wärmeplanung gab es aus erster Hand bei der jüngsten Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstagabend, dem 7.10.2025. Eine Informationsveranstaltung für Bürger ist am 13.11. um 19 Uhr geplant. Der Gemeinderat beschloss ferner einen Bebauungsplan für das Schulumfeld und erlässt eine Veränderungssperre für diesen Bereich.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein Prozess, bei dem Städte und Gemeinden einen strategischen Fahrplan entwickeln, um ihre Wärmeversorgung klimaneutral umzustellen. Ziel ist es, die zukünftige Ausrichtung der Wärmeversorgung zu analysieren und Wege aufzuzeigen, wie diese langfristig klimafreundlicher und unabhängiger gestaltet werden kann. Am 29. Januar 2025, fiel in der Gemeinde Barbing der Startschuss für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP), für dessen Erarbeitung das Ingenieursbüro Achhammer Engineering, ansässig im Gewerbepark Unterheising beauftragt wurde. Barbing ist Vorreiter. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom Dienstagabend stellte Simon Achhammer den aktuellen Stand für die Großgemeinde vor. Man komme zügig voran, so das Fazit, das er anhand einzelner Ortsteile und des Zielszenarios erklärte, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden könnte, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Wie Simon Achhammer erläuterte, wurden bereits wichtige Meilensteine erarbeitet, dabei galt das Hauptaugenmerk Maßnahmen zu schnüren und Hebel anzusetzen zur Identifikation geeigneter Bereiche für zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung. Dabei stellte man fest, dass einige Gebiete wie im Hauptort Barbing oder Gewerbegebiete leichter an Fernwärme anzuschließen seien, aber eben auch einige Areale, die nicht angeschlossen werden könnten, Der Ingenieur machte auch deutlich, dass der Plan ausschließlich als strategische Orientierung diene und für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer daraus keine Verpflichtungen entstehen. Die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten sei ein zentraler Erfolgsfaktor. Deshalb sollen auch Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden und hierfür hat man für alle interessierten Bürger eine Informationsveranstaltung am 13. November um 19 Uhr im Rathaussaal geplant. Dabei werden auch viele Möglichkeiten erörtert um dem Ziel näher zu kommen. Man komme voran mit der Kommunalen Wärmeplanung, aber es man müsse einen Schritt nach dem anderen setzen. Die Zukunft im Blick hat die Gemeinde nicht nur im Hinblick auf die Wärmeenergie sondern auch beim Schulumfeld. Für eine vorausschauende städtebauliche Entwicklung hat die Gemeinde Barbing entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches einen Flächennutzungsplan im Jahr 2014 aufgestellt und im Plangebiet für das bestehende Schulzentrum erforderliche Erweiterungsflächen dargestellt. Wie Bürgermeister Hans Thiel erläuterte, habe die Errichtung von Ganztagsklassen mit Mittagsbetreuung in Verbindung mit der gut erreichbaren Lage in den letzten Jahren zur Stärkung dieses Zentrums beigetragen. Um die weitere Entwicklung als attraktives Begegnungszentrum zu sichern und weiterzuentwickeln, wurden im Flächennutzungsplan ausreichend Erweiterungsflächen gegenüber dem bisherigen Gebäudebestand dieses Zentrums vorgesehen. Das städtebauliche Entwicklungskonzept schlug für die an der Frühlingstraße unbebaute Flächen zur Weiterentwicklung vor. Zudem sollten entlang der Frühlingstraße minder genutzte Flächen neu geordnet und die Gestaltung und Funktion dieser Räume sowie der angrenzenden Gebäude verbessert werden. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen diese Ziele abgesichert werden. Der Bebauungsplan sieht vor, das gesamte Schulareal inklusive der für eine zukünftige Erweiterung vorgesehenen Flächen der Flur Nr. 78/4 und 78/12 Gemarkung Barbing als Gemeinbedarfsfläche für Schulische Bildung, Kinderbetreuung und Begegnungsstätte festzusetzen. Mit dem Bebauungsplan soll eine ausreichende Verzahnung der Erschließung des Schulgeländes mit den angrenzenden, zum Teil für die Umgestaltung und Erweiterung vorgesehenen öffentlichen Erschließungsflächen sichergestellt werden. Einvernehmlich beschloss das Ratsgremium für das Schulumfeld einen Bebauungsplan „Schulzentrum“. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele im Bereich des „Schulzentrums“ kam der Gemeinderat einstimmig überein, dass ein Erlass einer Veränderungssperre sinnvoll sei und beschloss diese als Satzung.
Bauanträge genehmigt
Auch in seiner jüngsten Sitzung befasste sich das Ratsgremium mit einigen Bauanträgen und Bauvoranfragen. Keine Einwände hatte das Ratsgremium zum Antrag auf isolierte Befreiung eines mobilen Pools in Eltheim sowie dem Bauantrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte in Barbing. Unter der Maßgabe, dass das Niederschlagswasser, insbesondere auch das Niederschlagswasser der Hoffläche zu versickern sei, gab es grünes Licht für den Bau eines Einfamilienhauses mit Garage in Barbing. Bereits im Juli hatte sich der Gemeinderat mit dem Bauantrag eines Barbingers auf Abbruch der bestehenden Gebäude sowie Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Carport und Stellplätzen befasst und dabei festgestellt, dass die Versiegelung des Grundstücks zu massiv sei. Eine Grundflächenzahl von 0,89 überschritt den Maximalwert von 0,8. Der Eigentümer hat nun einen geänderten Außenanlagenplan vorgelegt. Der Plan umfasse im Wesentlichen zwei Änderungen erläuterte Geschäftsleiter Thomas Geser. „Stellplätze werden mit Rasengitter ausgeführt und werden in der Berechnung mit 60 Prozent angesetzt. Pflasterflächen der Zufahrt werden mit sickerfähigem Pflaster in der Berechnung mit 80 Prozent angesetzt“. Ferner sei auch die Begrünung des Carports möglich. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben unter Einhaltung der Grundflächenzahl von 0,8 zu.
Asphaltsanierung im Gewerbegebiet wird teurer
Bereits im September 2024 hatte sich der Gemeinderat dazu entschlossen, die Straßen und Wege im GE Unterheising zu sanieren. Das Ingenieurbüro S2 hatte dazu eine grobe Kostenschätzung angestellt. Diese belief sich auf rund 143000 Euro. In den vergangenen Wochen fand nochmals eine genaue Begehung der schadhaften Bereiche im Gewerbegebiet statt. In der genaueren Betrachtung sei mit einer Kostenmehrung zur rechnen, so Bürgermeister Hans Thiel, der erläuterte, dass die Kostenmehrung sich vorrangig wegen größerer Massen, insbesondere Asphaltdeckschicht, begründe. Die Mehrkosten wurden mit rund 35.000 Euro netto veranschlagt. Aus Sicht der Verwaltung werde selbst mit den zusätzlichen Kosten ohnehin nur das Nötigste saniert und befürwortete die Mehrkosten. Dem Beschlussvorschlag folgte auch der Gemeinderat einstimmig. Auch der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Schrottplatzes mit Lagerhallen, Büros, Sozialräumen, befestigten Lager-, Verkehrs- und Stellflächen stand der Gemeinderat positiv gegenüber. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich ohne Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan sieht an dieser Stelle Entwicklungsflächen für Gewerbe vor. Das Gebiet ist mit der BAM bereits als Gewerbegebiet vorgeprägt. Etwa ein Viertel des Grundstücks wird bereits durch die BAM gewerblich genutzt. Der Gemeinderat stimmte der Bauvoranfrage zu, jedoch unter der Maßgabe, dass naturschutz- und wasserrechtliche Belange vom Landratsamt Regensburg zu prüfen seien. Im Hinblick auf die Erschließung sind Sondervereinbarungen abzuschließen.
Fabian Kaptein Gemeindewahlleiter
Im Rahmen der Kommunalwahlen 2026 sind ein Gemeindewahlleiter und ein Stellvertreter durch den Gemeinderat zu berufen. Einstimmig berief das Ratsgremium Verwaltungsfachwirt Fabian Kaptein zum Gemeindewahlleiter und Geschäftsleiter Thomas Geser zu dessen Stellvertreter. Aufgrund der laut Gemeinderatsbeschluss vom 05.10.2021 ausgesprochenen Befristung der übertariflichen Arbeitsmarktzulage bis zum 31.08.2025, endete die Zahlung dieser zum vorgenannten Zeitpunkt.
Zwei Gegenstimmen bei Beschluss und Fortführung der Arbeitsmarktzulage für Gemeindebeschäftigte
Nachdem sich die Arbeitsmarktzulage für die Beschäftigten der Gemeinde und des Bauhofs in der Praxis als sehr positiv dargestellt hatte und dies auch zu einer deutlichen Stabilisierung der Personalsituation in der Gemeinde Barbing, geführt hat, stand eine neue Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Wie Kämmerer und Geschäftsleiter Martin Eicher erläuterte, konnten seit deren Einführung alle offenen Stellen in der Verwaltung oder Bauhof mit Fachkräften besetzt sowie eine Abwanderung von gut ausgebildeten und hoch motivierten Mitarbeitern verhindert werden. Er machte aber auch deutlich, dass sich die Situation um den Fachkräftemange im Bereich des öffentlichen Dienstes weiter verschlechtert habe, weshalb er eine Fortführung befürworten würde. Bis dato gab es auch keine Beanstandung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. Nach seiner Erläuterung wurde dieses Thema bereits im Finanzausschuss ausführlich behandelt und eine Überarbeitung angedacht, unter Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Nach intensiver Diskussion gewährte der Gemeinderat, bei zwei Gegenstimmen, rückwirkend mit Wirkung ab 1. September 2025 und für die Zukunft auf Basis der Arbeitsmarktrichtlinie des Kommunalen Arbeitgeberverbandes zur Deckung des Personalbedarfs beziehungsweise zur Bindung von Fachkräften jeweils im Einzelfall den Traifbeschäftigten der Gemeinde Barbing, mit Ausnahme der geringfügig Beschäftigten eine monatliche Arbeitsmarktzulage in Höhe von 10 Prozent der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe. Die Arbeitsmarktzulage ist jeweils auf maximal 60 Monate zu befristen und stets widerruflich zu gewähren. Dem ersten Bürgermeister obliegt der Vollzug dieses als Richtlinie aufgestellten Beschlusses. Im Anschluss tagte das Ratsgremium in nicht öffentlicher Sitzung.
Bild: Diplomingenieur Simon Achhammer (links) informierte im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung über den Stand der Kommunalen Wärmeplanung.


