
Gemeinderatssitzung
vom 09. Dezember 2025
Kiesgrubenbetreiber kassiert Abfuhr - Unternehmer soll erst seinen Pflichten nachkommen
Barbing. (ck) Es war ein klares Signal, der Barbinger Gemeinderat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 an den Betreiber einer Kiesgrube gab: seinen Antrag auf Plangenehmigung zur Fortführung des Sand- und Kiesabbaus in der Gemarkung Friesheim lehnte man einstimmig ab. Der Kiesgrubenbetreiber hatten bisher weder die Aufforderung noch die Frist zur Wiederherstellung der einzuhaltenden Sicherheitsabstände interessiert.
Wie Bürgermeister Hans Thiel im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung am 9.12. ausführte, seien die früheren Abbaugenehmigungen von 2003, 2014 und 2020 ausgelaufen, weshalb der Betreiber die Plangenehmigung für die Fortführung des Sand- und Kiesabbaus auf den Flurnummern in der Gemarkung Friesheim beantrage. Doch, so schränkte das Gemeindeoberhaupt ein, liege hier etwas im Argen, denn insbesondere im zurückliegenden Jahr gab es massive Probleme wegen der Nichteinhaltung von Sicherheits- und Schutzabständen zur Kreisstraße sowie zu den angrenzenden Nachbargrundstücken und dem Feldweg sowie ungesicherter Beregnungsbrunnen. Hier meldete sich CSU-Fraktionssprecherin Christine Kroschinski (CSU) und ergänzte, dass durch die Eigenmächtigkeit des Kiesgrubenbetreibers, keine Sicherheitsabstände einzuhalten, der angrenzende Nachbar von der Gemeinde Barbing im Oktober 2024 mit der Einhaltung des 10-Meter-Sicherheitsabstandes belastet wurde. Das Landratsamt forderte im März diesen Jahres den Kiesgrubenbetreiber mit Fristsetzung zur Herstellung Sicherheitsabstände auf. Er müsse 10 Meter zu den Nachbarfeldern, 10 Meter zu öffentlichen Feld- und Waldwegen und 20 Meter zur Kreisstraße einhalten. Ende Mai erinnerte ihn das Landratsamt, dass die Frist nun abgelaufen sei und drohte mit Erlass einer kostenpflichtigen Anordnung. Kroschinski erläuterte: „Leider war das auch schon alles. Der vom Landwirt beauftragte Vertreter des Bauernverbands hakte beim Landratsamt nach, doch die teilten ihm per Mail mit, dass sie aufgrund hoher Arbeitsbelastung noch nicht dazu gekommen sind, etwas zu unternehmen. Wenn den Kiesgrubenbetreiber weder die Aufforderung, noch die Frist und Androhung von Zwangsgeld interessieren, dann wird ihn auch nicht interessieren, wenn wir ihm eine Frist setzen. Ich würde den Antrag ablehnen oder zumindest verschieben unter der Maßgabe, dass der Kiesbetreiber erst seinen Pflichten nachkommen soll, dann können wir über eine Fortführung reden. Dem konnte Gemeinderat Martin Laumer (BF/FW) nur beipflichten, auch er würde eine Ablehnung präferieren. Einvernehmlich wurde der Antrag abgelehnt. Einstimmig abgelehnt wurde auch der Antrag auf Errichtung eines 2,25-Meter-hohen Blockbohlen-Lärmschutzzauns eines Antragstellers in Sarching. Nach Erläuterung von Bürgermeister Hans Thiel, dass der Zaun bereits stehe, erklärte Andreas Gröschl (CSU), dass dies nicht der vor drei Monaten gefassten Satzung entspreche und man bereits in der letzten Sitzung einen Sichtschutz zur Straße in Barbing abgelehnt habe. Zudem stoße ihm sauer auf, dass der Zaun bereits stehe und der Antrag im Nachhinein komme. Auch die Begründungen des Antragstellers, stark befahrene Straße und Lärm durch die Bushaltestelle könne er nicht nachvollziehen. „Straße und Bushaltestelle waren bereits vor Hausbau da. Ich werde den Antrag ablehnen und erwarte, dass der Zaun rückgebaut werden muss“, so Gröschl. „Ich kann dem nur zustimmen“, sagte Gerhard Böhm (BF/FW) und pflichtete bei, den Antrag abzulehnen. Hier waren sich alle Gemeinderäte einig und stimmten gegen den Antrag .
Einigkeit herrschte auch bei den weiteren Bauvorhaben, die jedoch einstimmig befürwortet wurden. Den Anträgen auf jeweils einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Barbing sowie dem Tekturantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses in Friesheim wurde einvernehmlich zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Sondergebiet "Agri- Photovoltaikanlage Illkofen" wurde einstimmig als Satzung beschlossen.
Jahresrechnung 2024 genehmigt – Arbeitsmarktzulage für kirchliche Einrichtungen wird fortgeführt – Schülerlotsen werden gesucht
Auf der Agenda des Gemeinderats am vergangenen Dienstag, stand unter anderem auch die Jahresrechnung 2024, unter die man letztlich einen Schlussstrich zog. Ohne jegliche Diskussion stellte der Gemeinderat Barbing die Jahresrechnung 2024 fest und erteilte die nötige Entlastung. In Vertretung von Kämmerer und Geschäftsleiter Martin Eicher trug Bürgermeister Hans Thiel die Zahlen und Fakten vor. Die Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2024 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13,92 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5,47 Millionen Euro. Der Gesamthaushalt beträgt somit 19,39 Millionen Euro. Zum Jahresabschluss entstand ein Fehlbetrag von 785.803 Euro, der in gleichen Teilen in die Haushaltsjahre 2025 und 2026 übertragen und ausgeglichen werde. Wie der der Rathauschef berichtete, hatte der Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderats unter Vorsitz von Andreas Gröschl an zwei Tagen im November über den Bücher gesessen und die Jahresrechnung auf Herz und Nieren geprüft. Wie Gemeinderat Andreas Gröschl anschließend berichtete, nahm man dabei insbesondere auch die Investitionen, aber auch die Bücherei Barbing in den Blick. Dem Büchereiteam zollte er in diesem Zusammenhang große Anerkennung für dessen Engagement. Im Rahmen der Sitzung wurde einvernehmlich der Fortführung einer Arbeitsmarktzulage in den Betreuungseinrichtungen in Barbing und Sarching unter kirchlicher Trägerschaft zugestimmt.
Ehe man in nichtöffentlicher Sitzung tagte, ließ man die Themen der im Oktober stattgefundenen fünf Bürgerversammlungen die von stellvertretendem Bürgermeister Dominik Schindlbeck geleitet wurden, Revue passieren. Einige aus der Bürgerschaft angesprochene Themen wurden bereits durch den Bauhof erledigt erklärte Bürgermeister Hans Thiel. Mit einigen Themen werde sich der Gemeinderat noch befassen müssen, wie etwa die Personalausstattung und Übernahme von Personalkosten-Defiziten im Rahmen der Einführung einer Offenen Ganztagsschule, sicherer Schulweg mit Einsatz von Schülerlotsen und Betreuung der Friedhöfe in Illkofen und Friesheim.
Bild: (Kroschinski): Der Kiesgrubenbetreiber muss nun in die Gänge kommen und die ordnungsgemäßen Grenzabstände, 10 Meter zu den Ackerflächen und dem Feldweg sowie 20 Meter zur Kreisstraße wiederherstellen. Seit mehr als einem Jahr muss deshalb der angrenzende Landwirt ( Agrarfläche rechts Bild) den Grenzabstand erbringen. Ein 10 Meter-breiter-Streifen guten Ackerlandes liegt deshalb brach. Den Ernteausfall muss der Landwirt zivilrechtlich einklagen.


