Aktuelles
Gemeinsame Erklärung des Landratsamtes Regensburg und der Gemeinde Barbing
01.06.2026
Boardinghouse Friesheim: Gemeinde und LRA erarbeiten erstes Maßnahmenpaket
In den vergangenen Wochen haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit Beschwerden über Lärmbelästigungen und Störungen im Umfeld des sogenannten „Boardinghouse Friesheim“ an die Gemeinde sowie an das Landratsamt Regensburg gewandt. Die Sorgen und Hinweise aus der Bevölkerung werden von beiden Behörden sehr ernst genommen.
Vor diesem Hintergrund fand nun ein gemeinsames Gespräch zwischen Vertretern des Landratsamtes Regensburg und Barbings Bürgermeister Dominik Schindlbeck statt, um die aktuelle Situation zu bewerten und mögliche weitere Schritte auszuloten.
Im Rahmen des Gesprächs wurde zunächst die baurechtliche Situation ausführlich erörtert. Dabei wurde deutlich, dass die von Anwohnerinnen und Anwohnern geschilderten Störungen rechtlich nicht entscheidend davon abhängen, ob das Gebäude als klassisches Wohnhaus oder als Boardinghouse genutzt wird. Maßgeblich ist vielmehr das konkrete Verhalten einzelner Bewohner.
Das Landratsamt hat erläutert, dass ein möglicher Antrag zur Nutzung als Boardinghouse voraussichtlich genehmigungsfähig wäre, sofern die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt werden. Gleichzeitig besteht für den Betreiber jederzeit die Möglichkeit, die derzeit genehmigte Nutzung als Wohnhaus fortzuführen, d. h. von Seiten des Baurechts kann das Wohnen nicht eingeschränkt werden.
Unabhängig davon sind sich Gemeinde und Landratsamt einig, dass alles unternommen werden soll, um die Situation vor Ort zu beruhigen und die Belastungen für die Anwohnerschaft zu reduzieren. Dabei müssen Landratsamt und Gemeinde weiterhin im engen Austausch zusammenarbeiten.
Hierzu wurden folgende Maßnahmen vereinbart:
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Das Bauamt des Landratsamtes wird die Gespräche mit dem Betreiber fortführen, um die Situation baurechtlich eng zu begleiten.
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Die Integrationsstelle des Landratsamtes wird das Gespräch mit den Bewohnern suchen und auf ein geordnetes und rücksichtsvolles Verhalten hinwirken.
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Die Gemeinde Barbing wird zusätzlich Kontakt mit dem Eigentümer des Hauses aufnehmen und ebenfalls auf eine Beruhigung der Situation drängen.
Die Ängste und der Unmut in der Nachbarschaft sind groß und nachvollziehbar. Die aktuelle Situation ist auch für die Behörden sehr unbefriedigend. Selbst mit den festgelegten Maßnahmen liegt eine kurzfristige Verbesserung der Situation nicht im Wirkungskreis der Behörden. Vielmehr können hier nur die Eigentümer und der Betreiber im eigenen Interesse eine Veränderung herbeiführen. Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten sind begrenzt, einen Einfluss auf das persönliche Verhalten von Bewohnern haben weder das Landratsamt noch die Gemeinde.
Gleichwohl werden alle vorhandenen Möglichkeiten genutzt, um im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner auf Verbesserungen der Situation hinzuwirken. Im Falle unzulässiger oder vermeidbarer Lärmbelästigungen, die von Bewohnern des Objekts ausgehen, ist die örtlich zuständige Polizeiinspektion Neutraubling zu verständigen. Diese wird den Sachverhalt aufnehmen und ihre Ermittlungen zur weiteren Verfolgung – insbesondere hinsichtlich etwaiger Ordnungswidrigkeiten – an das Landratsamt weiterleiten.




