Gemeinderatssitzung
vom 05. November 2024
Barbinger Gemeinderat lehnte Nutzungsänderung auf Boardinghouse ab
Barbing. Am 5.11. tagte der Gemeinderat Barbing unter Vorsitz von Bürgermeister Hans Thiel in öffentlicher Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses Barbing. Vor allem Bauanträge und Bauvoranfragen standen auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Einstimmig lehnte man die Nutzungsänderung auf ein Boardinghouse in Friesheim ab, da es den Anschein hat, dass der gestellte Antrag nicht den Tatsachen entspricht. Bedenken gab es auch zur Bauvoranfrage auf Bau einer Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk in Eltheim.
Diesmal hatten sich wieder viele Gäste zur Gemeinderatssitzung eingefunden, die das Gemeindeoberhaupt herzlichst begrüßte, ebenso wie Landschaftsarchitekt Ulrich Voerkelius, ehe er die Sitzung eröffnete. Zur ersten Änderung des Bebauungsplan Sarching West III sowie zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes befasste sich das Gremium mit den Abwägungen und Stellungnahmen, die sich aus der Auslegung ergaben. Landschaftsarchitekt Ulrich Voerkelius fasste die Anmerkungen zusammen und trug diese dem Gemeinderat vor. Einvernehmlich billigte das Gremium die von Verwaltung und Planungsbüro ausgearbeiteten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen.
Bauvoranfrage Errichtung Batteriespeicheranlage
Bürgermeister Hans Thiel erläuterte die Bauvoranfrage auf Errichtung einer Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk auf Grundstücken der Gemarkung Eltheim und erklärte, dass die Planungen im privilegierten Bereich seien, aber hier wiederum Voraussetzung sei, dass es netzdienlich sein müsse. „Wir müssen prüfen lassen, ob das Vorhaben privilegiert ist. Das ergibt sich daraus, ob die Anlage eine netzdienliche Anlage ist oder nicht. Zudem müsse man prüfen lassen, ob Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes zu treffen sind“, so das Gemeindeoberhaupt. Karl-Heinz Haslbeck (FW/BF) regte an, dass man auch darauf achten sollte, wenn so eine Anlage gebaut werde, dass es für die Gemeinde kein Draufzahlergeschäft werde. Denn er befürchte dass es keine Gewerbesteuer für Barbing gebe und man hinsichtlich des Brandschutzes vielleicht noch ein größeres Fahrzeug kaufen müsste. Er meinte, man sollte sich mit dem Bauwerber an einen Tisch setzen. Michael Beimler (FW/BF) führte aus, dass dies ein Gewerbebetrieb sein, dieser in ein Gewerbegebiet gehöre und nicht auf eine landwirtschaftliche Fläche. Gemeinderat Josef Auburger (CSU) hakte nach, ob um die geplante Speicheranlage PV-Anlagen stehen oder geplant sind. Hier meinte der Rathauschef, dass man wohl drauf warten könne. Gerhard Böhm (FW/BF) regte indes an, ferner zu prüfen, ob dieses Umspannwerk geeignet sei, auch PV-Anlagen von KERL aufzunehmen. Dies nahm der Bürgermeister als guten Gedanken zur Kenntnis. Gemeinderat Thomas Gerl (CSU) machte deutlich, dass er zwar eine solche Batteriespeicheranlage grundsätzlich unterstütze, diese geplante jedoch viel zu nah an der Eltheimer Wohnbebauung sei. „Vor allem wenn es brennt, habe ich hier große Bedenken“, machte er klar. Bürgermeister Hans Thiel meinte, man könne die Anlage zwar ablehnen, dies bringe jedoch nichts, wenn die Anlage privilegiert sei. Beimler meinte indes, die Privilegierung sei der 200 Meter-Streifen entlang der Autobahn. Ihm stelle sich die Frage wie weit eine Privilegierung greife auf landwirtschaftlicher Fläche. Er riet den Antrag zurückzustellen und auf die Prüfung zu warten, ob nun netzdienlich und privilegiert oder nicht. Vizebürgermeister Dominik Schindlbeck lenkte ein und erinnerte, dass es sich nur um eine Bauvoranfrage handle und selbst wenn sich andere Entwicklungen ergäben, so hätte man es final immer noch in der Hand es final abzulehnen. Er finde es gut, dass erst zu prüfen sei, ob eine Netzdienlichkeit vorliege. Mit 10 zu 8 Stimmen stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu, sofern es sich um eine netzdienliche Anlage handelt und das Bauvorhaben dadurch privilegiert ist. Das Landratsamt Regensburg hat zu prüfen, ob Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes zu treffen sind.
Antragsteller spielt nicht mit offenen Karten
Während man anschließend die weiteren Bauanträge (siehe gesonderter Bericht) eher als unkritisch erachtete und einstimmig genehmigte, gab es beim Antrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Boardinghouse Bedenken, da der gestellte Antrag, stark von dem auf der Homepage angepriesenen Angebot des Antragstellers abwich. Wie Bürgermeister Hans Thiel vortrug, stellte der Antragsteller einen Antrag zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Boardinghouse im Friesheimer Fasanenweg. Ein bestehendes Einfamilienhaus soll zu einem Boardinghouse umfunktioniert werden. Das Boardinghouse soll speziell als Unterkunft für Monteure konzipiert werden, die für längere Zeiträume in der Region arbeiten. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste beträgt etwa einen Monat. Es sei geplant, die Zimmeranzahl auf fünf Einzelzimmer und zwei Doppelzimmer festzulegen. Bei einer Maximalauslastung sei das Boardinghouse also mit neun Bewohnern belegt. Der Antragssteller verweist auf vier vorhandene Parkplätze auf dem Grundstück für Bewohner, die mit dem Auto anreisen. Da die Räume als eigene Wohneinheiten zu bewerten seien, vertrete die Verwaltung die Auffassung, dass der Antragsteller sieben Stellplätze nachweisen müsse. Gemeinderätin Christine Kroschinski machte deutlich, dass der Antragsteller hier nicht mit offenen Karten spiele. So preise er im Internet unter „Monteurszimmer“ ein schönes Haus für 15 Gäste an und offeriere ein Einzel-, drei Doppel- und drei Mehrbettzimmer für bis zu vier Personen an. Ebenso auf dessen eigener Homepage. „Tut mir leid, ich kann hier nicht zustimmen, da der Antragsteller in meinen Augen nicht ehrlich ist“, so die CSU-Fraktionsvorsitzende, die ergänzte, dass das Gebäude schon seit mehreren Jahren an Monteure vermietet werde und nun nach einigen Kontrollen ein Antrag auf Nutzungsänderung zur gewerblichen Nutzung gestellt werde. Ferner führte sie aus, dass für die Zufahrt zum Gebäude nur ein Fahrt- und Wegerecht, also eine Grunddienstbarkeit eingetragen sei. Diese wurde vor vielen Jahren notariell eingetragen, jedoch mit dem Eintrag auf ein Wohngebäude. Für sie stellt sich die Frage, ob diese Grunddienstbarkeit auch im Falle einer gewerblichen Nutzung eines Wohnhauses zu einem Boardinghouse greife. Schon jetzt seien 10 Briefkästen am Gartenzaun angebracht mit 13 verschiedenen Namen. Einstimmig lehnte der Gemeinderat den Bauantrag auf Nutzungsänderung ab.
Bauanträge genehmigt
Eine große Reihe von Bauanträgen war auf der Agenda des Barbinger Gemeinderats. Einvernehmlich wurde der Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses (flexibles Wohnmodul) mit überdachter Terrasse und Garage im Friesheimer Lohweg, dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhaueses mit Doppelgarage in der Barbinger Klenzestraße, dem Antrag auf Neubau eines Zweifamilienhaueses mit Carport in Sarching an der Renn, dem Antrag auf Umbau einer Doppelhaushälfte zu einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten mit Carport und Stellplätzen im Barbinger Irisweg genehmigt. Letzterer jedoch unter der Maßgabe, dass die zwei Stellplätze auf der Westseite unabhängig voneinander befahrbar sein müssen. Ebenfalls einstimmig genehmigte man den Bauantrag auf Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf einem Grundstück der Gemarkung Friesheim. Hier jedoch unter der Maßgabe, dass ein Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen abzuschließen sei. Auch dem Antrag auf Nutzungsänderung eines Textil-Fachmarktes in einen Getränkefachmarkt in der Barbinger Bischof-Sailer-Straße gab der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen. Den Anträgen auf Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes der Stadt Regensburg im Bereich Westhafen hatte das Gremium grundsätzlich nichts entgegenzusetzen, aber man werde ausdrücklich darauf hinweisen, dass hier ein Überschwemmungsgebiet überplant werde und die Stadt Regensburg im Rahmen des Hochwasserschutzes zu beachten habe, dass die festgesetzten Überschwemmungsgebiete von einer Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung ausgenommen werden. Auch gegen den Antrag der Stadt Regensburg auf Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung im Bereich der Kremser Straße, habe man grundsätzlich nichts gegen die Planung der Stadt, jedoch nur unter der Maßgabe, dass eine vom Landkreis lange geforderte Hafenspange nicht beeinträchtigt werde. Einstimmig wurden die Abrechnungssysteme von den Häusern der Vereine sowie Sportanlagen rückwirkend bis zum Jahr 2023 neu festgelegt. Dem waren Erläuterungen des Bürgermeisters Hans Thiel und dem Geschäftsleiter und Kämmerer Martin Eicher vorausgegangen. Bisher wurde für die Häuser der Vereine jeweils zum Ende des Jahres eine Abrechnung der Nebenkosten erstellt. Hierbei wurden alle Betriebs- und Unterhaltskosten einbezogen sowie die ortsspezifische Mieteinnahme einer Gemeindewohnung gegengerechnet. Hintergrund dieser Abrechnungsmethode war, dass durch die finanzielle Beteiligung der Ortsvereine besser auf die Einrichtungen und deren Betriebskosten, geachtet wird. Jedoch komme es hierbei zu ungleichen Abrechnungen in allen Ortsteilen, da die Häuser der Vereine unterschiedliche Voraussetzungen haben wie beispielsweise Heizsysteme, Höhe der Mieteinnahmen oder auch Nutzungsart. Somit kam es teils zu sehr hohen finanziellen Belastungen einzelner Vereine in der Gemeinde Barbing. Im Ort Barbing wurde diese Methode bisher noch nicht angewandt. Das Haus der Kultur sowie die Turnhalle der Grundschule Barbing konnte durch die Vereine kostenlos benutzt werden. Aus den vorgenannten Gründen soll die bisherige Abrechnungsmethode abgeschafft und neufestgelegt werden. Dieses Thema wurde bereits in den örtlichen Rechnungsprüfungen der Jahre 2021 und 2022 behandelt. Wie erklärt wurde, habe jedes Haus der Vereine einen Verantwortlichen benennen müssen, der sich wie ein Hausmeister um das Gebäude kümmere. Wenn sich kein Ehrenamtlicher finde, so müsse ein Hausmeister auf Minijobbasis engagiert werden, diese Kosten müssten jedoch von den nutzenden Vereinen getragen werden. Alle weiteren Kosten des Unterhalts und Betriebs trage die Gemeinde Barbing. Die Sportanlagen (Barbing, Illkofen und Sarching) werden von den Sportvereinen eigenständig verwaltet.
Bild: Im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung fasste Landschaftsarchitekt Ulrich Voerkelius die Anmerkungen zusammen, die Träger öffentlicher Belange vorgebracht hatten
Gemeinderatssitzung
vom 01. Oktober 2024
Schilder sollen's regeln
Barbing. Die Gemeinde Barbing rüstet weitere Straßenbeleuchtung 2025 auf moderne LED-Technik um, darin waren sich Barbings Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung vom Dienstag einig. Davon betroffen sind die Ortsteile Barbing mit Gewerbegebiet Sarchinger Feld, Sarching, Unterheising und das Gewerbegebiet Unterheising. Die Orte von Eltheim bis Friesheim wurden bereits vor einigen Jahren umgerüstet.
Straßenbeleuchtung soll auf LED umgestellt werden
Der Gemeinderat Barbing, der am Dienstag unter Vorsitz von Bürgermeister Hans Thiel in öffentlicher Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses tagte, beschloss einvernehmlich die Umrüstung der Straßenbeleuchtung für das Jahr 2025 einzuplanen. Es sollen die Lampen der Firma Siteco verbaut werden, da hier der laufende Unterhalt ohne Hubsteiger von Vorteil ist. Wie das Gemeindeoberhaupt im Vorfeld erläuterte, habe der Stromversorger Rewag der Gemeinde eine Kostenschätzung von 335.000 Euro vorgelegt. Das Angebot umfasse den Umbau von insgesamt 568 Leuchten in den Ortsteilen Barbing mit Gewerbegebiet Sarchinger Feld, Sarching, Unterheising und das Gewerbegebiet Unterheising. Die Umrüstung führe zu einer rechnerischen Einsparung von 114.000 Kilowattstunden Strom oder anders ausgedrückt zu 84 Prozent des derzeitigen Energieverbrauchs, was einer Amortisationszeit von etwa sieben Jahren entspreche. Der Gemeinderat entschied sich hier für die Leuchten der Firma Siteco, da für die Leuchten der Firma Schreder ein Hubsteiger benötigt werde, das nicht nur einen Mehraufwand, sondern auch höhere Kosten verursache.
Gemeinde unterstützt Sportvereine mit Zuschuss für Strom
Das Thema Strom, die neue Strombündelausschreibung ab 2023 und die daraus resultierenden höheren Strompreise, die vor allem auch die drei örtlichen Sportvereine betreffen, war ein weiterer Tagesordnungspunkt, der von den Gemeinderäten zu behandeln war. Mit der neuen Strombündelausschreibung, initiiert vom Bayerischen Gemeindetag und einem Dienstleister, wurde ein deutlich höherer Strompreis abgeschlossen, als in den Jahren zuvor. Doch an dieses Ergebnis der Ausschreibung sei man als Kommune gebunden, erläuterte Bürgermeister Hans Thiel. Dadurch resultiere auch weine enorme Steigerung der Strompreise für die Sportanlagen. „Wir möchten die gemeindlichen Sportvereine finanziell unterstützen“, so der Rathauschef. Den Gemeinderäten lag eine Tabelle vor mit den durchschnittlichen Stromkosten der Jahre 2021 und 2022 im Vergleich zum Jahr 2023. Für den Sportverein Barbing ergab sich dadurch ein höherer Verbrauch von 1.847,02 Euro und für den Sportverein Sarching von 1.645,05 Euro. Happig hingegen wird es beim Sportverein Illkofen, dessen Vereinsheim mit einer Wärmepumpe geheizt wird. Zieht man den Verbrauch der Wärmepumpe ab, so ergibt sich für die Spielvereinigung Illkofen immer noch ein Differenzbetrag von 7.349,32 € zum bisherigen durchschnittlichen Verbrauch von 4.760,09 Euro. Einstimmit beschloss der Gemeinderat den Differenzbetrag der Stromkosten an die Sportvereine Barbing, Sarching und Illkofen zu erstatten. War sich jedoch auch einig, dass man den trotz allem höheren Verbrauch von Illkofen genauer überprüfen möchte. Wie Kämmerer Martin Eicher erläuterte, habe Illkofen zusätzlich einen Saal, der für sportliche Veranstaltungen genutzt werde, aber auch das Vereinsheim mit Küche. Die Wohnung im Obergeschoss des Vereinsheims habe einen eigenen Stromzähler, so dass diese Kosten definitiv nicht zu Buche schlagen.
Erste Änderung der Zweckvereinbarung getroffen
Einvernehmlich stimmte der Gemeinderat der 1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Erfüllung der Aufgaben auf dem interkommunalen Gewerbegebiet Mintraching-Barbing zu. Die Vereinbarung wurde im Nachgang nochmals angepasst und der Abwasserzweckverband übernimmt die Abwasserentsorgung. Die Produktionsflächen der auf diesem Areal geplanten Bäckerei bleiben im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Barbing.
Bauanträge genehmigt – Abstandsflächen hat Landratsamt zu prüfen
Dem Antrag auf isolierte Befreiung auf Errichtung eines Carports im Friesheimer Fischerweg sowie einem Bauantrag auf Anbau eines Sommergartens an ein Einfamilienhaus in der Barbinger Margaretenstraße hatte der Gemeinderat nichts entgegenzusetzen. Die Prüfung der etwaig notwendigen Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt. Auch dem Antrag auf isolierte Befreiung auf Errichtung eines Außenpools und Sichtschutzelementen in der Barbinger Glockenbecher Straße stimmte der Gemeinderat zu, jedoch unter der Maßgabe, dass die Sichtschutzelemente eine maximale Höhe von 1,80 Metern haben dürfen und diese Höhe auch nicht überschritten werden dürfe, gemessen vom Straßenniveau an der Ecke zum Nachbargrundstück im Süden.
Schilder sollen es regeln
Ehe das Ratsgremium in nichtöffentlicher Sitzung tagte, stand der Punkt Verschiedenes und Anfragen auf der Tagesordnung. Hier fragte Gemeinderat Michael Beimler (FW/BF) nach dem Fortschritt des Glasfasers nach. Hier informierte das Gemeindeoberhaupt, dass man bereits Gespräche geführt habe und ein weiteres bevorstehe. Gemäß der Aussagen der Firma Clevernet hapere es am Netzinhaber Telekom. Gemeinderätin Christine Kroschinski (CSU) fragte nach dem Ergebnis der Kirchenparkplätze in Friesheim. Hier konnte das Gemeindeoberhaupt Auskunft geben, dass Schilder angebracht werden, die das Parken zur Personenkraftwägen gestatten.
Bild: Ein Bild das bald der Vergangenheit angehören dürfte. Es werden Schilder angebracht, die nur das Parken von PKW’s gestatten.
Gemeinderatssitzung
vom 10. September 2024
Gemeinde dreht nicht an der Steuerschraube: Hebesätze bleiben gleich
Barbing. Der Gemeinderat Barbing drehte bei seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Dienstag nicht an der Steuerschraube. Die Hebesätze bleiben in der im letzten Jahr beschlossenen Höhe. Notwendig wird in diesem Jahr noch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 900.000 Euro, da ein eingeplanter Zuschuss für die Druckleitung erst im kommenden Jahr ausbezahlt werden kann.
Hebesätze bleiben gleich
Neben einer Reihe von Bauanträgen und dem Bebauungsplan Friesheim Ortseingang West, hatte der Gemeinderat Barbing der am 10.09. unter Vorsitz von Bürgermeister Hans Thiel in öffentlicher Sitzung tagte, auch die kommunalen Steuern auf der Tagesordnung. Die im vergangenen Jahr beschlossenen Hebensätze sowohl der Grundsteuer A und B mit je 310 und der Gewerbesteuer mit 330 Prozentpunkten belässt man auf einstimmigen Beschluss unverändert. Wie das Gemeindeoberhaupt vorab erläuterte, seien die Kommunen aufgrund der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 verpflichtet, eine neue Hebesatzung zu beschließen. Bisher wurden der Gemeinde Barbing 92 Prozent der Daten aller Grundsteuerprojekte im Gemeindegebiet übermittelt, auf deren Grundlage der Hebesatz beschlossen werden sollte. Laut Auswertung der AKDB liegt der Grundsteuermessbetrag A somit bei aktuell 10.251,71 €. Dies entspricht Grundsteuereinnahmen für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke von 31.780,30 €, mit einem Hebesatz von 310 %. Im Haushaltsplan 2024 wurden Grundsteuereinnahmen A mit 56.500,00 Euro festgesetzt. Der Grundsteuermessbetrag B liege aktuell bei 248.225,85 Euro, dies entspreche Grundsteuereinnahmen für bebaute oder bebaubare Grundstücke in Höhe von 769.500,14 Euro, bei einem Hebesatz von 310 Prozentpunkten. Im Haushaltsplan 2024 wurden Grundsteuereinnahmen B mit 675.000,00 Euro festgesetzt. Somit würden sich zum aktuellen Zeitpunkt tendenzielle Mehreinnahmen von insgesamt rund 70.000,00 Euro ergeben. Dem Minus von 25.000 Euro für Grundsteuer A stünden Mehreinnahmen von rund 95.000 Euro für Grundsteuer B entgegen. Weshalb der Gemeinderat einvernehmlich erachtete, nicht an der Steuerschraube zu drehen.
Darlehen wird nötig, da sich Zuschuss verzögert
Bereits im diesjährigen Haushalt wurde zum Haushaltsausgleich ein Darlehen von 900.000 Euro vorgesehen, welches man nun aufgrund der aktuellen Finanzsituation auch aufnehmen müsse. Wie das Gemeindeoberhaupt erinnerte, wurde das Darlehen in voller Höhe in der diesjährigen Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt. Nachdem die Verwaltung nun vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg mitgeteilt bekam, dass der eingeplante Zuschuss für die Druckleitung in Höhe von 1,37 Millionen erst im kommenden Haushaltsjahr ausbezahlt werden könne, komme die Gemeinde nicht umhin, das geplante Darlehen aufzunehmen. Ein Nachtragshaushalt sei jedoch nicht nötig, ergänzte er. Der Darlehensaufnahme stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimme zu.
Defizitabrechnung der Kindergärten
Einvernehmlich wurde auch der Defizitabrechnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großgemeinde zugestimmt. Insgesamt muss die Gemeinde Barbing den Unterhalt der fünf Krippengruppen und zehn Kindergartengruppen in den Einrichtungen in Barbing und Sarching von 470.000 Euro mitfinanzieren. Hier schlagen die Krippe Barbini mit Defizitkosten von 84.336 Euro, die Kita St. Martin in Barbing mit 84.735 Euro, die Kita Bruder Klaus in Sarching mit 91.748 Euro und die Kita RKT-Barbing mit 219.155 Euro zu Buche. Wie Bürgermeister Hans Thiel erläuterte, dürfe man bei der neu gebauten Kita in Barbing die äußerst schwierige Situation nicht vergessen in der die Kita vom neuen Träger übernommen wurde, denn die Trägerschaft wurde von Seiten der Johanniter bereits im Januar des letzten Jahres gekündigt. Insbesondere zu Beginn der Trägerschaftsübernahme sei es schwierig gewesen, die Einrichtung entsprechend der Förderrichtlinien des BayKiBiG ordnungsgemäß zu betreiben und was letztlich auch zur Schließung führte, ehe RKT in die Bresche sprang. Wie das Gemeindeoberhaupt aber ferner ergänzte, belaufe sich das Defizit für das Jahr 2024 laut den vorliegenden Haushaltsplänen auf 645.430 Euro. „Ganz schön happig“, so der Tenor des Gremiums. Einvernehmlich sprach sich der Gemeinderat aber dafür aus, dass man wohl um eine Anpassung der Kindergartenbeiträge im Kindergarten- und Krippenbereich nicht umhinkomme. Parallel solle sich der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss in der kommenden örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023 mit der Thematik befassen. Das Ratsgremium nahm die Angaben der Defizitabrechnungen 2023 sowie die geplante Höhe der Defizite 2024 zur Kenntnis und genehmigt die Vorgehensweise der Verwaltung.
Bauanträge auf der Tagesordnung – Bauanträge genehmigt
Den Bebauungsplan Friesheim Ortseingang West, hier Billigung und Beschluss zur erneuten Auslegung, erläuterte vor dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats Susanne Spieß vom Ingenieurbüro Altmann. Sie trug die Planungen im Detail vor. Ohne Diskussion billigte man auch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Sondergebiet Sportplatz Eltheim“ und beschloss die frühzeitige Auslegung des Planentwurfs. Auch für den dazugehörigen Bebauungsplan gab man grünes Licht. Dem Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Sarching, dem Bau eines Balkons in Friesheim, dem Neubau eines Carports in Friesheim und der Nutzungsänderung von einer Produktionshalle in eine Lagerhalle im Gewerbegebiet Unterheising wurde einvernehmlich zugestimmt. Im Falle der Umnutzung oder der Abstandsflächen hat das Landratsamt die Bestimmungen zu prüfen. Bei einer Gegenstimme wurde auch der Antrag einer Bäckerei auf Anbringung von Werbeanlagen in Barbing genehmigt. Der Gemeinderat Barbing nahm die Änderung des Regionalplans zur Neuaufstellung Teil B X 4 Windenergie zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung war jedoch nicht notwendig, da die Gemeinde Barbing von den Änderungen nicht direkt berührt ist. Die Verwaltung wurde jedoch beauftragt, hier ein Schreiben mit entsprechenden Hinweisen zu verfassen und abzugeben. Einer notwendigen Straßensanierung im Gewerbegebiet Unterheising stimmte man zu.
Parkende LKW’s blockieren Parkplätze für Kirchen- und Friedhofsbesucher in Friesheim
Ehe das Gremium in nichtöffentlicher Sitzung tagte, bat Gemeinderätin Christine Kroschinski um Unterstützung seitens der Gemeinde nach eingegangen Beschwerden. Seit Monaten nutzen zwei Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen die Parkplätze vor dem Haupteingang der Friesheimer Kirche und des Friedhofs als Parkplätze am Abend sowie am Wochenende sowie an Feiertagen um unmittelbar die Fahrt wieder antreten zu können, ohne vorher ihre Arbeitsstelle aufsuchen zu müssen. Vor allem die älteren und geheingeschränkten Kirchen- und Friedhofsbesucher ärgern sich natürlich. Vor allem, so prangerte Kroschinski an, könne es nicht angehen, dass man Unternehmen, die sonst Parkplätze für ihre Lastwägen anmieten müssen, kostenlose Parkplätze zur Verfügung stelle. Zudem sei die Pflasterung nicht für LKW’s ausgerichtet. Auf den Kosten für Ausbesserungen bliebe dann wieder die Gemeinde sitzen. Die beiden Fahrer der Gefährte seien ohne Einsicht. Der angrenzende Nachbar wäre bereit, dass man auf seiner Mauer entsprechende Schilder anbringen dürfte, die das Parkverbot von LKW’s auf diesen Parkplätzen eindeutig regeln. Karl-Heinz Haslbeck (FW/BF) betonte, dass er das genauso sehe, zumal der angrenzende Nachbar schon einige Schäden an seiner Mauer hatte. Bürgermeister Hans Thiel versicherte, dass man dies entsprechend prüfen etwas unternehmen werde.
Bild: Ärgerliches Bild am Abend, an Wochenenden und an Feiertagen: Zweckentfremdung der Parkflächen die eigentlich für Kirchen- und Friedhofsbesucher gedacht sind. Für parkende Schwerlastverkehrsfahrzeuge sind die Parkplätze vor dem Haupteingang der Kirche in Friesheim und des Friedhofs nicht gedacht.
Gemeinderatssitzung
vom 06. August 2024
Weg wurde freigemacht für das Fußballleistungszentrum Jahnschmiede
Barbing. Der Gemeinderat Barbing unter Vorsitz von Bürgermeister Hans Thiel hat den Weg für das Sondergebiet Fußballleistungszentrum Jahnschmiede freigemacht und gab grünes Licht für die Aufstellung des Bebauungsplans und entsprechender Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben und billigte den Planentwurf.
Bereits im November 2022 hatte der Barbinger Gemeinderat einvernehmlich einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Gemeinde Barbing die Ansiedlung eines Nachwuchsleistungszentrums des SSV Jahn Regensburg positiv sieht und das Projekt weiter unterstützt werden soll. Das 9,45 Hektar große Areal befindet sich in der Gemeinde Barbing (Gemarkung Sarching) in der Nähe der A3-Autobahnausfahrt „Rosenhof“, angrenzend zum ADAC Fahrsicherheitszentrum Regensburg/Rosenhof. Hinter einem Lärmschutzwall, in Abstand von rund 40 Metern neben der A3, sollen zwei Kunstrasen- und drei Naturrasenplätze sowie drei Kleinfeld-Fußballplätze, Neben- und Verwaltungsgebäude und Parkplätze errichtet werden. Nachdem bereits der Kreistag mehrheitlich die Herausnahme der rund 9,45 Hektar großen Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet beschlossen hatte, ist der Jahn seinem geplanten Nachwuchsleistungszentrum einen großen Schritt näher gekommen. In der jüngsten Sitzung hat die Geschäftsführung des SSV Jahn in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Altmann einen ersten Planentwurf über das Vorhaben vorgelegt. Susanne Spieß vom Ingenieurbüro Altmann trug im Zuge dessen die Planungen im Detail vor. Vom SSV Jahn Regensburg waren Philipp Hausner, der Kaufmännische Geschäftsführer und Alexander Hahn, der Leiter für Organisation und Infrastruktur zur Gemeinderatssitzung gekommen. Philipp Hausner betonte, dass man natürlich so schnell als möglich erste Realisierungsschnitte einleiten möchte. Man würde mit Bauabschnitten an die Sache herangehen, weil man in der Vergangenheit damit gute Erfahrungen machte.
Fußballplätze für Nachwuchs sind dringlich
Mitte des nächsten Jahres könnte man, wenn die Auslegungsphasen und Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ohne Probleme abgeschlossen sind, in die Realisierung des ersten Bauabschnitts einsteigen. Im ersten Schritt werde man mit Fußballplätzen beginnen, weil dies auch der gravierende Engpass sei. „Wir haben schlicht zu wenige Fußballplätze für die Nachwuchsteams“, erläuterte er. Gemeinderat Michael Beimler (FW/BF) bat darauf zu achten, dass die landwirtschaftlichen Wege bei der Bepflanzung nicht eingeengt würden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „SO Leistungszentrum Jahnschmiede“ sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich. Einvernehmlich wurde auch der Planentwurf gebilligt und die Gemeindeverwaltung beauftragt, die frühzeitigen Verfahrensschritte zu veranlassen.
Städtebauförderung für Rathausumfeld soll beantragt werden
Wie Bürgermeister Hans Thiel im Rahmen der Sitzung erinnerte, habe sich der Gemeinderat heuer schon einmal mit der städtebaulichen Situation rund um das Rathaus befasst. Es bestehe die Möglichkeit, das Areal städtebaulich neu zu ordnen. Dazu wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst und eine Satzung über eine Veränderungssperre erlassen. Ferner erläuterte er, dass Ende Juli eine Klausurtagung des Gemeinderates stattfand, in der die Möglichkeiten im Bereich Städtebau erläutert und auftauchende Fragen eingehend diskutiert wurden. In Hinblick auf die Städtebauförderung gebe es unterschiedliche Herangehensweisen. Im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs könnte aus einer Vielzahl von Teilnehmern der beste Vorschlag ausgelobt werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, mit einer städtebaulichen Variantenuntersuchung, könnten einige wenige Varianten genauer untersucht werden. Beide Alternativen haben Vor- und Nachteile. Nach eingehender Diskussion in der Klausurtagung kristallisierte sich heraus, dass eine Machbarkeitsstudie mit einer städtebaulichen Variantenuntersuchung einstimmig weiter verfolgt werden sollte. Über dieses Ergebnis sollte nun der Gemeinderat einen Beschluss fassen. Einstimmig beschloss das Ratsgremium im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mit städtebaulicher Variantenuntersuchung die Maßnahmen im Bereich des Rathausumfeldes zu überplanen. Der Bürgermeister und die Verwaltung wurden beauftragt, die Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz in Hinblick auf Begleitung und finanzielle Förderung vorzunehmen. Im Rahmen der Sitzung hatte der Gemeinderat auch über einige Bauanträge, Antrag auf isolierte Befreiung und Tekturantrag zu entscheiden (siehe gesonderter Bericht).
Zone 30 im Friesheimer Lohweg
Ehe das Ratsgremium in nichtöffentlicher Sitzung tagte, erörterte Gemeinderätin Christine Kroschinski (CSU), dass im Friesheimer Lohweg zwar Zone 30 und Rechts-vor-Links gelte, doch einige Neuanwohner weder das eine noch das andere beachten würden. Sie regte an, ob man nicht zur Erinnerung Haltelinien oder auch die „30“ auf den Straßenbelag aufbringen könnte. Bürgermeister Hans Thiel und Geschäftsleiter Thomas Geser, die beide von dem Weg Ortskenntnis haben, betonten, dass eigentlich die 30er Schilder gut sichtbar aufgestellt seien und man diese aus allen Richtungen ins Blickfeld fallen. Handlungsbedarf sehe man aber beim Mastenweg, hinsichtlich des „Rechts-Vor-Links-Gebots“, aufgrund schlechter Einsehbarkeit im Kreuzungsbereich. Gemeinderat Gerhard Böhm (FW/BF) merkte an, dass am Friedhof Barbing an den Wegen beim Friedhof noch einige Arbeiten nicht ausgeführt wurden. Die Gemeinde wird dem nachgehen.
Bauanträge genehmigt
Im Rahmen der jüngsten Gemeinderatsitzung vom Dienstag standen auch eine Reihe von Bauanträgen auf der Agenda des Ratsgremiums. Keine Einwände hatte man hinsichtlich des Bauantrags im Illkofener Keltenweg, auf Verlegung und Überdachung einer Terrasse, Überdachung der bestehenden Dachterrasse und Bau einer Doppelgarage. Einvernehmlich wurde auch der Bauantrag auf Abbruch eines landwirtschaftlichen Stadels und Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit Heizraum in der Eltheimer Kapellenstraße genehmigt. Einstimmig grünes Licht gab es ebenso für den Bauantrag auf Dachgeschossausbau mit Dachgauben und Balkon als Wohnung im bestehenden Zweifamilienhaus in der Eltheimer Kapellenstraße. Dem Tekturantrag zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Eltheimer Längfeldweg wurde einvernehmlich zugestimmt. Keine Einwände hatte das Ratsgremium zum Antrag auf isolierte Befreiung auf Errichtung einer Stützmauer in Sarching An der Renn und stimmte dem Antrag ohne Gegenstimme zu.
Zuschuss gewährt für Kirchenrenovierungen und Pfarrheimneubau
Einvernehmlich gewährte das Ratsgremium für die bereits abgeschlossenen Maßnahmen der Katholischen Pfarrämter Barbing-Sarching-Illkofen die Zuschussanträge in Höhe von fünf Prozent der Gesamtkosten. Die Mittel hierfür wurden bereits im Haushalt 2024 berücksichtigt. Für die Außensanierung der Pfarrkirche Illkofen werden somit 37.498,93 Euro fällig, die Gesamtkosten betrugen hier 749.978,66 Euro. Für die abgeschlossene Innensanierung der Pfarrkirche wurde ein Zuschuss in Höhe von 35.265,37 Euro gewährt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 705.307,38 Euro. Die tatsächlichen Baukosten für das neue Pfarrheim in Sarching betrugen 992.565,71 Euro. Somit gewährte der Gemeinderat einstimmig einen Zuschuss von 49.628,29 Euro
Bild: Im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden die Planungen erläutert. (von links: Alexander Hahn, Susanne Spieß, Philipp Hausner und Bürgermeister Hans Thiel). Der Gemeinderat gab grünes Licht für die Aufstellung des Bebauungsplans und entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans
Grafik: Architekturbüro Altmann
Gemeinderatssitzung
vom 02. Juli 2024
Starkregen kann nicht verhindert werden, aber man kann Vorbereitungen treffen
Barbing, Kurz und zügig und ohne großartige Diskussionen gestaltete sich die jüngste Gemeinderatssitzung vom Dienstag. Um dem Thema Hochwasser aufgrund von Starkregen- und Sturzfluten zu begegnen, beschloss man einstimmig ein kommunales Sturzflutmanagement-Konzept zu erarbeiten, zumal hier auch eine Förderung in Aussicht gestellt wird.
Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung im Monat Juni beschäftigt das Thema Hochwasser die Gemeinderäte und Bürgermeister Hans Thiel und die damals bevorstehenden vom Wetteramt angekündigten Starkregenereignisse und erhöhten Pegelstände. Vor allem Starkregenereignisse und die damit verbundenen meist hohen Schäden rücken immer stärker ins Blickfeld. Vor allem auch die Frage, was man auf kommunaler Ebene tun könne, um darauf vorbereitet zu sein und durch bestimmte Maßnahmen Schäden durch Starkregenereignisse zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Wie Bürgermeister Hans Thiel erörterte, können speziell Starkregenereignisse und Sturzfluten in einem kommunalen Sturzflutrisikomanagement aufgezeigt und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Das Wasserwirtschaftsamt habe ferner mitgeteilt, dass bei einer diesjährigen Antragstellung, eine Förderung für das Jahr 2025 in Aussicht gestellt werden könne und zwar mit 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei einer maximalen Höhe von 150 000 Euro. Dieser zu erarbeitende Leitfaden soll Informationen und Anleitung zur Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse in Bezug auf Starkregenereignisse enthalten und damit die Grundlage für eine effektive Schadensreduzierung, denn verhindern könne man Starkregenereignisse nicht. Deshalb soll das Starkregenrisikomanagement ein wichtiges und effektives Instrument sein, um Vorsorgemaßnahmen zu planen und umzusetzen, dies könnten neben baulichen Maßnahmen und Veränderungen auch Maßnahmen zur Verbesserung des Risikobewusstseins und auch Anpassung und Verbesserung der Einsatzplanung im Ernstfall sein. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass ein solches Konzept zu erarbeiten sei.
Einigkeit herrschte bei Anträgen
Einigkeit herrschte auch bei der Zustimmung eines Bauantrags auf Anbauten mit Wohnnutzung an einer bestehendes Gebäude in der Barbinger Frühlingsstraße und der Ablehnung einer Anfrage auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Illkofen, da sich das Vorhaben außerhalb des 200 Meter Korridors befindet und es sich bei dem Grundstück auch nicht um eine Konversionsfläche handelt.
Verschiedenes
Ehe das Ratsgremium in nichtöffentlicher Sitzung tagte, stand der Tagesordnungspunkt „Verschiedenes und Anfragen“ auf der Agenda. Hier informierte Bürgermeister Hans Thiel, dass die Stadt Neutraubling an der Traunreuterstraße ein Quartier mit 381 Wohneinheiten und fünf bis acht Gewerbeeinheiten sowie einem Kindergarten plane.
Anfragen und Nachfragen
Gemeinderätin Christine Kroschinski fragte an, ob sich der Bauhof den Bewuchs am Damm auf Gemeindeseite ansehen könne und hier bei Bedarf auch zurückschneiden könnte. Teilweise reicht die Bewachsung in den Dammweg. Viele Anwohner erledigen den Rückschnitt entlang ihrer Gärten ehrenamtlich, doch einige kommen nun ins Alter, so dass ihnen soclhe Aufgaben zu schwer werden. Stellvertretender Bürgermeister Dominik Schindlbeck regte an, dass man im Informationsblatt auch wieder darauf hinweisen könne, dass überwuchernde Sträucher und Bäume aus Privatgrundstücken, die in den öffentlichen Straßenraum reichen, von den Eigentümern zurückzuschneiden seien. Kroschinski fragte ferner nach, inwieweit die Asphaltierung der R23 durch den Ort Friesheim geplant sei. Hier informierte das Gemeindeoberhaupt, dass dies bereits zweimal im Kreistag thematisiert wurde, weil die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Inzwischen wurde es zugesichert, jedoch noch kein genauer Zeitpunkt festgelegt. Zuerst müssen durch den Landkreis für den Untergrund Kamerabefahrungen erfolgen, dann erst könne die Straße geteert werden. Auch beim Pflasterverlegen in den Gehsteigen musste aufgrund Mängelanzeige nach dem Verlegen der Glasfaserleitungen die Baufirma nachbessern, da die im Bürgersteig liegenden Wasseranschlüsse und Absperrschächte ungleich zur Höhe der Pflasterung waren. Der Wasserzweckverband habe neue Schächte und Hähne bereitgestellt und diese wurden im Rahmen der Mängelbeseitigung neu eingebaut. Bedauerlicherweise sei nun auf Höhe der Hauptstraße 13 das Material ausgegangen, weshalb sich die Maßnahme noch etwas hinziehe und die Gemeinde den Weg neu abnehmen muss. Ferner fragte die CSU-Fraktionsvorsitzende im Namen der CSU Fraktion nach, wie es mit dem Glasfaserausbau in den untren Dörfern von Friesheim bis Eltheim voranschreite. Hier ließ Bürgermeister Hans Thiel wissen, dass die Tiefbauarbeiten komplett abgeschlossen seien. Viele der Hausanschlüsse seien bereits eingebaut. Der Ortsteil Auburg sei komplett eingespeist und gemessen. Eltheim und Altach werden voraussichtlich im Juli komplett verlegt sein und in Friesheim und Illkofen werden aktuell noch die letzten Kabel eingeblasen, ehe die Speisanweisung erfolgen kann. Die beauftragte Firma bekomme aktuell jeodch keinen Termin für die Aufschaltung des Stroms in das Spotgebäude. Wie der Bauleiter versicherte, sei man hier seit mehreren Wochen dran. Sobald diese erfolgt sei, könne die Firma Clevernet die Technik aufbauen und die ersten Gebäude können ans schnelle Netz angeschlossen werden. Bürgermeister Hans Thiel resümierte, dass nach aktuellem Stand man im dritten Quartal dieses Jahres in folgender Reihenfolge Auburg, Eltheim und Altach und dann Friesheim und Illkofen ans Netz gehen können. Auch der Nachfrage auf die Pfosten, die im Gewerbegebiet Unterheising Ost die Durchfahrt zu m landwirtschaftlichen Weg behindern, informierte der Rathauschef, dass diese damals auf Wunsch von Landwirten errichtet wurden, damit keine Lastwägen aus dem Gewerbegebiet die landwirtschaftlichen Wege nutzen. Die Pfosten können jedoch mittels Dreikant entfernt werden. Wenn es der Wunsch der Jagdgenossen sei, die Pfosten wieder zu entfernen, dann könne man das tun.
Bild: Auch solche Platten wie hier am Damm bei Friesheim können bei Starkregenereignissen vor Hochwasser schützen – Weitere Schutzmaßnahmen und Leitfäden bei Starkregenereignissen sollen in einem Konzept erarbeitet und festgehalten werden