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Sitzung vom 07.03.2023

Gemeinderat stimmte einer Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal zu – Kindergarten- und Krippenbeiträge werden angehoben


Die Arbeit in den Kindertagesstätten ist wertvoll und soll daher auch besser bezahlt werden. Darüber ist sich der Gemeinderat einig und stimmte einer Arbeitsmarktzulage für das pädagogische Personal in der Kita St. Martin, der Kinderkrippe Barbini und der Kita Bruder Klaus zu. Gebühren in den Kitas werden zum 1.9. angehoben.

Kostendeckend sind die Elternbeiträge bei Weitem nicht, zumal die Gemeinde für die Kinder der unteren Dörfer auch einen kostenlosen Kindergartenbus anbietet. Aber um der weiteren Defizitentwicklung etwas entgegenzuwirken, kam man um eine Elternbeitragserhöhung nicht umhin. Auch in der Krippe Barbini werden die Beiträge zum 1. September marginal angehoben


Im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung am vergangenen Dienstag, 7.3, in der Aula der Johann-Michael-Sailer-Schule Barbing stimmten alle Gemeinderäte für eine Arbeitsmarktzulage für das pädagogische Personal. Dies betrifft pädagogische Hilfskräfte, Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und die Leitungen. Ausgenommen sind damit beispielsweise Hausmeister, Haushaltshilfe, Praktikanten, Verwaltungskräfte und Reinigungspersonal. Vorgeschlagen wurde eine Summe von zehn Prozent der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe. Die Einführung der Zulage ist ab dem 1. April 2023 geplant. Die Arbeitsmarktzulage soll in allen gemeindlichen Kindereinrichtungen in ähnlicher Form dem entsprechenden Mitarbeiterkreis gewährt werden. Wie Bürgermeister Hans Thiel betonte, sei es der Gemeinde Barbing wichtig, dass dem Mitarbeiterkreis aller gemeindlichen Kindereinrichtungen eine Arbeitsmarktzulage gezahlt wird. Vor allem in Hinblick auf die Bindung von Mitarbeitern sowie bezüglich des Grundsatzes, dass in jeder gemeindlichen Einrichtung eine gleiche Gebührenstruktur vorherrschen sollte. Die Arbeitsmarktzulage wäre vorerst befristet bis zum 31.12.2025. Mit der Einführung der Arbeitsmarktzulage würden dann die monatlichen Tankgutscheine wegfallen. Während in den Einrichtungen Kindergarten St. Martin und Kinderkrippe Barbing Defizitvereinbarungen mit 100 Prozent bestehen wurde in der Kita Bruder-Klaus in Sarching kürzlich eine neue Defizitvereinbarung mit 90:10 abgeschlossen. Für die Gemeinde Barbing werden voraussichtlich nach jetzigem Stand für die Arbeitsmarktzulage für die Krippe Barbini 40.000 Euro, für den Kindergarten Barbing 47.937 Euro und für die Kita Bruder Klaus in Sarching 47.473 Euro zu Buche schlagen. Von allen Seiten des Gemeinderats und über die Fraktionen hinweg war man sich einig, dass die Investition in pädagogisches Personal sehr sinnvoll sei. Nach Genehmigung durch den Gemeinderat Barbing muss noch ein Einverständnis der Diözese Regensburg eingeholt werden. Das Ratsgremium hat in seiner Sitzung auch einstimmig einer Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindereinrichtungen der kirchlichen Stiftungen Barbing und Sarching ab dem 1.9.23 zugestimmt. Kostendeckend sind die Elternbeiträge aber dennoch bei weitem nicht. Wie erläutert wurde, sei aufgrund der starken Defizitentwicklung am 1. Februar diesen Jahres im Rathaus Barbing ein Termin vereinbart worden, um eventuelle Beitragserhöhungen zu diskutieren. Seit der letzten Preisanpassung im Kindergarten sind drei Jahre vergangen. In der Krippe wurden die Beiträge schon seit über zehn Jahren nicht angepasst. Laut Auskunft der Leitung des Kreisjugendamt Regensburg, gebe es derzeit keine aktuelle Gebührenübersicht aller Landkreiseinrichtungen. Deshalb habe man sich von Seiten der Gemeindeverwaltung bei den Kindergartengebühren an einer fünf-bis sechsstündigen Buchung orientiert. Hier liege die günstigste Kommune im Landkreis bei 58 Euro, die teuerste bei 120 Euro. Derzeit kostet diese Buchung in der Gemeinde Barbing 90 Euro. Ergänzend anzumerken sei, so das Gemeindeoberhaupt und auch Kämmerer Martin Eicher, dass die Einrichtungen seit 1. April 2019 für jedes Kindergartenkind eine Förderung von 100 Euro vom Freistaat Bayern erhalten. Dies bedeute, dass für die Buchungen von drei bis sechs Stunden, der Träger momentan eigentlich sogar mehr Beiträge in Form eines staatlichen Zuschusses erhält und trotzdem Defizite macht. Eine Erhöhung mache somit erst dann Sinn, wenn die Gebühren über 100 Euro liegen, da sonst der Träger keine zusätzlichen Einnahmen erhält. Deshalb wurde von Seiten der Gemeinde empfohlen, die Gebühren im Bereich des Kindergartens je nach Buchungszeit zunächst pauschal um 20 Euro zu erhöhen. Im Bereich der Kinderkrippen liegt der durchschnittliche Rahmen der Landkreiseinrichtungen bei einer vier bis fünf Stunden Buchung von 90 Euro bis 269 Euro. In den Einrichtungen der Gemeinde Barbing liegen die Beiträge derzeit bei 250 Euro und erhöht soll dieser Betrag auf 265 Euro werden. Eine von der Caritas vorgeschlagene Erhöhung von 25 Euro auf 275 empfand die Verwaltung zu hoch. Von Seiten des Freistaates Bayern gibt es auch hier eine Form der Förderung. Diese müsse jedoch einkommensabhängig beim Amt für Familien beantragt werden. Wie Bürgermeister Hans Thiel betonte, sei für die Gemeindeverwaltung enorm wichtig, dass bei allen Kindereinrichtungen in der Großgemeinde Barbing gleiche Gebühren verlangt werden. Auch hierauf wolle man in Zukunft achten. Der Gemeinderat genehmigte die Beitragserhöhungen in den Einrichtungen der Katholischen Kirchenstiftungen Barbing und Sarching einstimmig.


Bereits in der letzten Sitzung hatte sich der Gemeinderat mit dem Bauantrag der BAUKO Projektentwicklungs GmbH auf Neubau eines sozialen Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten in Eltheim befasst. Den Vorhaben wurde mit Einschränkungen zugestimmt. Insbesondere bei den Außenanlagen waren noch Änderungen zu veranlassen. Diese wurden nun vom Bauherr überarbeitet und in zwei Varianten präsentiert. Im Wesentlichen rutscht das Gebäude etwa drei Meter weiter nach Süden und springt weiter aus dem Baufenster heraus. Dadurch bleibt an der nördlichen Grundstücksseite mehr Platz, um die georderte Grünanlage zu errichten. Die Parkflächen bedürfen in der Anordnung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Damit der betroffene Nachbar nicht zu sehr durch die Autos geblendet wird, werde an der Grenze noch eine Hecke errichtet. Alternativ wurde noch eine zweite Variante vorgelegt. Hier ragt das Gebäude nur geringfügig nach Süden über das Baufenster hinaus. Die Anordnung der Parkflächen ist sehr nah am Bebauungsplan. Lediglich ein Stellplatz ist wegen des Zugangs an einer anderen Stelle eingeplant. In beiden Varianten ist der Standort der Wärmepumpe angepasst worden. Der Gemeinderat stimmte einvernehmlich der ersten Variante zu. Die Befreiungen hinsichtlich Überschreitung Baufenster und Anordnung der Parkflächen wurden erteilt. Alternativ wäre aber auch die zweite Variante in Ordnung. Dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamliienhauses mit Garage im Friesheimer Lohweg gab der Gemeinderat grünes Licht, auch hinsichtlich der Befreiungen, jedoch unter der Maßgabe dass die Traufhöhe von 6,10 Meter eingehalten werden sollte. Keine Einwände hatte das Ratsgremium hinsichtlich des Bauantrags des TV Barbing auf Errichtung von vier Flutlichtmasten mit LED Technik und Umrüstung der bestehenden vier Flutlichtmasten auf LED-Technik. Ehe der Gemeinderat in nichtöffenticher Sitzung tagte, informierte Bürgermeister Hans Thiel, dass der Breitbandausbau weitere gehe in Auburg/Altach, Friesheim sowie Eltheim. Zudem werde man sich um eine Beleuchtungsmöglichkeit an den neuen Bushaltestellen in der Neutraublinger Straße bemühen.


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