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Sitzung vom 06.09.2022

TV Barbing bekommt mehr Geld – neue Masten für LED-Flutlichtanlage sind notwendig


Mit der Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage auf LED hat der TV Barbing einiges vor. Bereits im April wurde dem TV Barbing einstimmig ein Zuschuss für die Umrüstung auf LED gewährt. Doch nun entsprechen die bestehenden Masten nicht der DIN-Norm und weisen starke Korrosion auf. Der bereits gewährte Zuschuss von 52.000 Euro wurde auf 82.000 Euro erhöht. Gemeinde und Gemeinderäte stehen hinter dem Verein und der bereits gewährte Zuschuss von 52.000 Euro wurde auf 82.000 Euro erhöht. Die und noch einiges mehr stand auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung vom Dienstag

Der 1926 gegründete Sportverein war von jeher ein wichtiger Bestandteil im sportlichen und gesellschaftlichen Leben der Gemeinde Barbing und hat sich unter umsichtiger Führung stets weiterentwickelt. Auf drei Sportplätzen wird fleißig trainiert. Mit vier Erwachsenenmannschaften im Spielbetrieb, die jede Woche trainieren sowie den vielen Juniorenmannschaften ist man auf Flutlicht angewiesen. Bereits im Mai beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Antrag auf Zuschussgewährung für die Umrüstung der Flutlichtanlag. Dabei wurde eine Förderzusage in Höhe von 90 Prozent und rund 52.000 Euro einstimmig gewährt. Nun beauftragte der TV Barbing pflichtgemäß einen Gutachter, um die bestehenden Flutlichtmasten einer Standfestigkeitsprüfung zu unterziehen. Das Ergebnis: alle vier Masten auf Platz eins bestehen nicht der DIN-Norm und weisen starke Korrosion im Innern auf und sind zu dünn um der Statik für Umbaumaßnahmen gerecht zu werden. Wie der Verein in seinem Antrag betonte, würde keine Firma die Installation übernehmen und zudem bestehe auch eine hohe Unfallgefahr bei weiterer Nutzung. Pflichtbewusst war man beim TV Barbing zu dem Entschluss gekommen, dass es unumgänglich sei die teils 40 Jahre alten Masten durch neue zu ersetzen. Der Gesamtpreis beläuft sich auf knapp 136.000 Euro netto. Das Gutachten, das in diesem Betrag nicht inkludiert ist kostete den Verein 1.160 Euro. In den Gesamtkosten sind die Installation der 27 neuen LED-Scheinwerfer, die Lichtsteuerung sowie Lichtmasten und Verkabelung, aber auch der Neubau der Masten kalkuliert. Bereits beim Bayerischen Landesportverein wurde ein Antrag eingereicht, hier erwarte der Verein 20 Prozent Förderung. Vom Bund gab es bereits eine Förderzusage von 31.395 Euro. Zehn Prozent der Gesamtsumme muss der Verein selbst tragen. Mit seinem neuen Antrag an die Gemeinde bat der Verein, aufgrund der neuen Tatsachen, den Zuschuss um rund 30.000 Euro zu erhöhen. Einvernehmlich stimmte der Gemeinderat der Erhöhung des Zuschusses von bisher 52.000 Euro auf 82.000 Euro zu.


Der Bauvoranfrage von drei Barbinger Brüdern zur Möglichkeit der Bebauung ihres Grundstückes in der Nähe des Sarchinger Herzogswegs und angrenzend an das Plangebiet „Sarching West III“ konnten sich die Gemeinderäte im Grundsatz durchaus vorstellen. Allerdings gab man zu bedenken, dass die Beantragung von drei Einzelbaugenehmigungen ohne die Durchführung einer Bauleitplanung zur Errichtung von Wohnhäusern an dieser Stelle aussichtslos sei, weil sich das noch nicht vermessene Grundstück im Außenbereich befinde und es sich auch nicht um einen Lückenschluss handle. Dabei stellte sich die Frage, ob der Gemeinderat ein Bauleitplanverfahren einleiten möchte, zumal dann voraussichtlich eine Flächennutzungsplanänderung und ein Bebauungsplanverfahren erforderlich sei. Bisher sah der Flächennutzungsplan der Gemeinde Barbing an dieser Fläche keine Entwicklungsflächen für Wohnbebauung vor. Vielmehr liegt der Schwerpunkt der Wohnbebauung in Sarching in der Ortsmitte, westlich des Friedhofs. Im Namen der CSU-Fraktion erläuterte der Sarchinger Gemeinderat Andreas Gröschl, dass man sich durchaus eine Bebauung und die damit verbundene Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für das beantragte Grundstück vorstellen könnte, jedoch unter Berücksichtigung einiger Punkte. Gröschl erörterte, dass man nicht nur das besagte Grundstück, sondern auch die benachbarten Grundstücke mit den Flurnummer 712 und teilweise 704 berücksichtigen und hier ein gesamtheitliches Konzept für die Entwicklung Sarchings in Betracht ziehen sollte, damit dort nicht ein erneuter Flickenteppich entstehe, sondern ein Lückenschluss zum Ort hergestellt würde. „Wir sehen es als wahrscheinlicher an, dass ein gemeinsames Konzept der drei Grundstückseigentümer erarbeitet werden kann, als eine Lösung beim Friedhof, denn hier müsste man mit sechs verschiedenen Grundstückseigentümern verhandeln“, so sein Resümee. Im Namen der CSU-Fraktion schlug er vor, die gesamte Fläche zu überplanen und diese dann in Bauabschnitten, je nach Bedarf und Nachfrage, zu entwickeln, damit hier vorrangige Flächen für eine Wohnbebauung entstehen. Dies hätte den Vorteil, nicht die kompletten Schritte einer Bauleitplanung durchführen zu müssen, so spare man Zeit und Kosten und könne bei Bedarf eine Bebauung schneller umsetzen, konstatierte er. Nicht unerwähnt lassen wollte Andreas Gröschl, dass von den derzeit bestehenden 40 Baulücken Sarchings keines der Grundstücke zum Verkauf stehe. Um dies künftig zu vermeiden schlug der CSU-Gemeinderat vor, in allen zukünftigen Baugebieten einen Bauzwang festzuschreiben. Gemeinderat Michael Beimler (FW/BF) betonte, dass ihm sein Vorredner aus der Seele sprach und er den Ausführungen vollumfänglich beipflichten könne. Jedoch sei ihm und seinen Fraktionskollegen wichtig, dass dieses Baugebiet wieder von der Gemeinde Barbing selbst verwirklicht werde. Einstimmig kam der Gemeinderat anschließend überein, der vorgeschlagenen Alternative zuzustimmen und ein gesamtheitliches Konzept für einen Lückenschluss über die drei Flurnummern 704/712 und 712/1 zu realisieren.


Einig war sich der Gemeinderat auch bei den übrigen Tagesordnungspunkten

Der Gemeinderat hatte vorwiegend Bauanträge auf seiner Agenda. Dem Antrag der Total Energies Marketing Deutschland GmbH auf Neubau von vier HPC-Ladesäulen mit Trafostation hatte der Gemeinderat nichts entgegenzusetzen. Auch dem Tekturbauantrag auf Neubau eines Filmstudios mit Betreiberhaus im Gewerbegebiet Sarchinger Feld konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Der Tekturantrag sah im Wesentlichen vor, dass das Studiogebäude in der Breite um vier Meter reduziert wurde und die Büros im Betreiberhaus eingerichtet werden. Gegen den Antrag auf Feldauffüllung zur Bodenverbesserung in der Gemeinde Barbing hatte das Ratsgremium nichts einzuwenden. Im Rahmen der Ausweisung von Flächen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Barbing hatte sich der Gemeinderat bereits mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan befasst, hier jedoch für zwei Flächen einzeln. Da es sich nun um ein gemeinsames Projekt der beiden Unternehmer/Antragsteller handelt, und beide Flächen im Freiflächenphotovoltaikanlagen-Konzept der Gemeinde enthalten sind, wurde der Aufstellungsbeschluss für das Gesamtprojekt wiederholt. Einstimmig wurde die Aufstellung des Bebauungsplans für die beiden Grundstücke gebilligt und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Auch die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Sondergebiet „Energiestandort Barbing“ wurden gebilligt, jedoch mit der Maßgabe, dass die Grundstücksstreifen für den Lärmschutz mit aufgenommen werden. Zudem beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Grünes Licht gab es für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Friesheim-Ortseingang West“, nachdem Verwaltungsleiter Thomas Geser die ausgearbeiteten Vorschläge zu den jeweiligen Einwänden und hinweisen der Fachstellen erläutert hatte. Der Satzungsbeschluss erfolge jedoch erst, wenn alle betroffenen Grundstückseigentümer eine Sondervereinbarung mit den Versorgungsträgern abgeschlossen haben. Negativ beschieden war der Bauantrag auf Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in der Oberen Dorfstraße in Sarching. Gegen den Umbau des bestehenden Wohnhauses zu Hotelzimmern bestand grundsätzlich keine Bedenken, jedoch bestand mit der Erweiterung und Änderung des Gebäudetyps von aktuell E+1+D auf ein zweites vollwertiges Obergeschoss (E+2) mit Dachterrasse kein Einverständnis. Die aktuelle Wandhöhe beträgt derzeit 6,20 Meter und würde nach der Erweiterung 9,40 Meter betragen. Ein Treppenhaus, das neu errichtet werden soll, weist sogar eine Wandhöhe von 11,50 Meter auf und überwiegt der aktuellen Höhe noch mehr. Das aktuelle Satteldach soll zu einem Flachdach umgebaut werden. Man gab zu Bedenken, dass in der näheren Umgebung kein Gebäude E+2 vorhanden sei. Vielmehr stelle sich der Gemeinderat vor, dass sich das Gebäude auch nach dem Umbau in die Umgebung einfügen sollte. Denkbar wäre ein Umbau im bestehenden Gebäudetyp E+1+D oder eine Anpassung der Höhe mit Flachdach an das nebenstehende Gebäude, welches sogar mit dem Wohnhaus verbunden ist.

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