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Sitzung vom 05.07.2022

Barrierefrei ins Haus der Kultur: in seiner jüngsten Sitzung am 5. Juli 22 hat der Gemeinderat Barbing die Weichen hierfür gestellt. Mit dem Bau einer Rampe soll zumindest der Zugang ins Erdgeschoss ohne Hürden möglich sein.

Im Rahmen der geplanten Neubelegungen im Haus der Kultur in Barbing, der früheren alten Schule an der Kirchstraße, sollte auch ein barrierefreier Zugang geschaffen werden. Darüber war sich der Gemeinderat einig. Das Bauamt der Gemeinde Barbing, mit Amtsleiter und Architekt Manfred Baumgartner, hat die Anbaumaßnahme in Form einer Rampe geplant. die Kosten der Gesamtmaßnahme, inklusive Pflaster und Schlosserarbeiten, werden auf 25.000 Euro geschätzt. Der Gemeinderat stimmte der Errichtung eines barrierefreien Zugangs einvernehmlich zu und genehmigte die außerplanmäßigen Ausgaben, die im Haushalt 2022 keinen Niederschlag fanden. Ferner bevollmächtigte das Ratsgremium Bürgermeister Hans Thiel zur Auftragsvergabe. Da man die Kosten so gering wie möglich halten wolle werde lediglich das Erdgeschoss mit einem barrierefreien Zugang versehen. Bei den geplanten Neubelegungen, werde man darauf achten, Veranstaltungen und Gruppen mit Senioren im Erdgeschoss zu platzieren, so Bürgermeister Hans Thiel.

Im Rahmen der Sitzung erläuterte Sebastian Prechtl von der Laber-Naab-Infrastruktur (LNI) die aktuelle Situation im Hinblick auf den Breitbandausbau in der Gemeinde Barbing. Dabei ging es nicht nur um die Orte Friesheim bis Eltheim, sondern auch Barbing bis Sarching. Prechtl stellte ferner auch die Ergebnisse der Markterkundung durch die LNI vor. Die aus der Markterkundung abgeleiteten Daten wurden von einem Fachplanungsbüro aufbereitet. Daraus ergeben sich die wesentlichen Ergebnisse für das Gebiet sämtlicher Gesellschafter der LNI wie beispielsweise die Anzahl der förderfähigen Adressen im Erschließungsgebiet. Diese Adressen sollen nunmehr unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach der Gigabit-Richtlinie ausgebaut werden, um den Bürgerinnen und Bürgern, ansässigen Unternehmen sowie den öffentlichen Liegenschaften ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen. Einstimmig wurde die LNI mit der Umsetzung der Gigabit-Richtlinie der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabit-Richtlinie beauftragt. Nach derzeitiger Kostenschätzung sei für das Ausbauvorhaben im Rahmen des Förderprogramme Bund und Land von Bau- und Materialkosten in Höhe von 2,9 Mio Euro auszugehen. In diesem Betrag seien sämtliche Kosten für Erschließung mit Breitbandinfrastruktur inklusive der Herstellung des sogenannten Gebäudestichs, dies bedeute die Anschlussleitung vom öffentlichen Grund bis zum Übergabepunkt des Gebäudes, enthalten. Die Förderquote für die Gigabit-Richtlinie des Bundes würden sich auf rund 1,45 Mio Euro belaufen und die Kofinanzierung des Freistaates Bayern auf 870.000 Euro. Damit betrage der seitens der Gemeinde Barbing zu tragende Eigenanteil nach derzeitigem Stand 580.000 Euro für die förderfähigen Adressen, führte der Vertreter der LNI aus. Einstimmig war man sich im Gemeinderat einig, dass man auch dieses Förderverfahren für Barbing und Sarching abgreifen sollte, wenn es schon möglich sei und ermächtigte die LNI die Förderanträge vorzubereiten und einzureichen sowie das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen, Materialleistungen und Netztreiberleistungen vorzubereiten und durchzuführen. Bürgermeister Hans Thiel wurde ermächtigt für die Kommune im Rahmen der Gesellschaftsversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die jeweiligen Leitungen anhand der im Auswahlverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen. Des Weiteren ermächtigte der Gemeinderat die Laber-Naab Infrastruktur GmbH, verfügbare Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 bei der zuständigen Stelle zu beantragen und verpflichtete diese dazu, dass die gewährten Fördermittel vollumfänglich zur Refinanzierung der förderfähigen Kosten im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau verwendet werden und die Mittelverwendung zu dokumentieren sei.


Einstimmig hat das Ratsgremium die Wahl der beiden Auburger Kommandanten Hans-Peter Köck und Stefan Grundner bestätigt.


Der Gemeinderat Barbing erklärte sich ferner mit der Anschaffung eines gebrauchten Kindergartenbusses einverstanden. Im Gegenzug erhält die FF Friesheim den alten Kindergartenbus, der in Eigenregie durch die Friesheimer Kameraden umgebaut und ausgerüstet wird. Die eventuell anfallenden Kosten für den Umbau übernähme die Gemeinde. Somit ist die Neuanschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens im Haushaltsjahr 2026, der im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanung vorgesehen war, hinfällig. Bürgermeister Hans Thiel erläuterte zuvor, dass das Mehrzweckfahrzeug der FF Friesheim einen Getriebeschaden und eine Reihe von Durchrostungen habe. Eine Reparatur wäre rein wirtschaftlich betrachtet nicht mehr sinnvoll, da der Ford-Bus bereits 21 Jahre alt sei. Laut Feuerwehrbedarfsplanung wäre eine Ersatzbeschaffung des MZF zu einem MTW im Jahr 2026 vorgesehen gewesen.


Einig war sich der Gemeinderat hinsichtlich der Bauanträge und Bauvoranfragen. Keine Einwände hatte man zu den Bauanträgen Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Friesheimer Lohweg. Auch gegen die Errichtung einer Außentreppe eines Vordachs und eines Lagers mit Vordach in der Barbinger Donaustauferstraße hatte man keine Einwände. Im Zuge der Stellungnahmen merkte Vizebürgermeister Dominik an, dass das Lager aus Containern bestehe und gemäß der Planungen mit Holz verkleidet werden. Hier wollte er gesichert wissen, dass die Holzverkleidung der Container im Zuge der Arbeiten auch zügig umgesetzt werden, damit sich diese in die umliegende Wohnbebauung einer Siedlung als nicht störend einfügen. Einer geplanten Balkonanlage an ein Bestandsgebäude in Illkofen (Heckenweg) sowie Erweiterung der bestehenden Lagerhalle durch Anbau der Firma Pro Event GmbH im Gewerbegebiet Sarchinger Feld, hatte der Gemeinderat nichts entgegenzusetzen. Hinsichtlich der Überschreitungen der Traufhöhe um 55 Zentimeter sowie des Baufensters, als auch der geplanten Eindeckung mit Trapezblech hatte man nur marginale Anmerkungen, stimmte dem Vorhaben inklusive der Befreiungen zu. Einvernehmlich gab man einer Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Errichtung eines Caprorts und Garagengebäudes im Barbinger Schilfweg grünes Licht. Der Bauvoranfrage der Bäckerei Schifferl, auf Neubau einer Produktionshalle mit Büro und Gaststätte/Café im interkommunalen Gewerbegebiet Mintraching/Barbing hatte das Barbinger Ratsgremium keine Einwände. Wie das Gemeindeoberhaupt diesbezüglich erläuterte, sei hinsichtlich der Entwässerung zur Ableitung des Abwassers zur Kläranlage Regensburg noch gesonderte Vereinbarungen abzuschließen. Dem Gemeinderat war wichtig, dass die Vereinbarungen sowie auch die künftige Aufteilung der Gewerbesteuer schon vorab in trockene Tücher zu bringen sind, ehe der Bauantrag gestellt werde. Eisern blieb der Gemeinderat Barbing in seiner Einstellung zu einem Flachdach eines geplanten Einfamilienhauses in der Barbinger Regensburger Straße. Gegen die Errichtung eines Einfamilienhauses hatte der Gemeinderat keine Einwände, jedoch sollte sich die Dachform eines Hauses der bestehenden Umgebung anpassen und das seien nun mal Satteldächer. Zudem sei die Versickerung des Niederschlagswasser zur gewährleisten. Bereits in der Februarsitzung lag der gleiche Antrag auf dem Tisch des Gemeinderats, schon damals stimmte man dem Vorhaben zu, aber unter der Maßgabe, dass die Dachform als Satteldach anzupassen sei und das Niederschlagswasser zu versickern sei. Und so wiederholte der Gemeinderat nun in der jüngsten Sitzung seine damalige Entscheidung hinsichtlich des neuen und unveränderten Antrag des Bauwerbers.


Wie Bürgermeister Hans Thiel zum Baugebiet Eltheim III erläuterte, werde ein Teil der 20 KV Leitung erdverkabelt. Der Erschließungsträge und das Bayernwerk haben sich schon geeinigt, dem Gemeinderat oblag letztlich nur eine Zustimmung, die man einvernehmlich gab.

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