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Sitzung vom 05.04.2022

Barbinger Gemeinderat genehmigt Erschließungsplan für Baugebiet Eltheim III – Zuschuss für SV Sarching gewährt

Souverän leitete Vizebürgermeister Dominik Schindlbeck die jüngste Gemeinderatssitzung. Bauingenieurin Sarah Schüller informierte über die solide Erschließung im Baugebiet Eltheim III.


In seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Dienstagabend, dem 5. April, hatte für den erkrankten Bürgermeister Hans Thiel sein Stellvertreter Dominik Schindlbeck den Vorsitz. Seine Aufgabe meisterte der Vizebürgermeister mit Bravour, aber er hatte auch leichtes Spiel. Der Gemeinderat war sich in allen Punkten einig. Grünes Licht gab es für den Erschließungsplan des Baugebiets Eltheim.


Für das neue Baugebiet „Eltheim III“ in der Großgemeinde Barbing kann nun bald die Erschließung in Angriff genommen werden. Der Barbinger Gemeinderat stimmte der Erschließungsplanung einstimmig und ohne großartige Diskussion zu. Zuvor hatte Bauingenieurin Sarah Schüller des Planungsbüros S2 aus Barbing die Einzelheiten der soliden Erschließung in seinen Einzelheiten erläutert. Das Baugebiet wird südlich über die Laurenzistraße angeschlossen. Mit auf den Weg gab man den Planern, dass man die Straßenbeleuchtung eher in Richtung der Grünstreifen befürworte, als am Straßenrand.


Grünes Licht gab es von Seiten des Gemeinderats auch für die nächste Auslegungsphase für den Bebauungsplan Friesheim (Ortseingang West) und Sarching Nord Ost (an der Seestraße). Den Sarchinger Bebauungsplan werde man zudem mit dem Hinweis versehen, dass es hier durch Froschquaken vor allem nachts und in den Sommermonaten zu einer Lärmbelästigung kommen kann. „So ein Froschkonzert kann schnell zum Ärgernis werden und jeder sollte dies plakativ auch im Bebauungsplan lesen, dass es in diesem Bereich schon massiv werden kann“, ergänzte Verwaltungsleiter Thomas Geser.

Das gemeindliche Einvernehmen erteilt der Gemeinderat auch für die Bauanträge auf Neubau eines Doppelhauses in der Illkofener Glockenstraße, Errichtung einer Dachgaube auf einem bestehenden Wohnhaus in Illkofen, Anbau einer geschlossenen Terrassenüberdachung in Friesheim und nicht zuletzt auf Neubau eines Hofladens mit Café in Unterheising. Vor allem über diese Entwicklung, die mit einem kleinen Hofladen begann, zeigte man sich positiv gestimmt. Der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen in der Friesheimer Straße in Barbing hatte der Gemeinderat nichts entgegenzusetzen, ebenso wie auf den geplanten Bau eines Saunahauses im Sarchinger Hochweg. „In Sarching gibt’s an Saunaboom“, schmunzelte der Vizebürgermeister Dominik Schindlbeck. Das gemeindliche Einvernehmen erteilte man auch zwei Anträgen auf Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung von PV-Anlagen in der Gemarkung Barbing, der Gemarkung Friesheim sowie in der Gemarkung Sarching. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung von Februar ein städtebauliches Konzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindebereich beschlossen. Die geplanten Vorhaben liegen innerhalb dieser Potenzialflächen, die dieses Konzept vorsieht. Lediglich für das geplante Barbinger Vorhaben ergänzte der Gemeinderat seinen Beschluss, dass Flächen für Lärmschutz vorzusehen sind. Den Antrag einer weiteren PV-Anlage in der Gemarkung Barbing lehnte der Gemeinderat einstimmig ab, das dieser Bereich nicht durch das Konzept abgedeckt sei und in der Potenzialfläche liege.


Der SV Sarching plant die Erweiterung des Sportheims Sarching. Dabei erfolgt eine Erweiterung des Geräteschuppens und der Garagenumbau zur Umkleidekabine mit Sanitäranlagen. Die Kosten hierfür belaufen sich überschlagen auf rund 130.000 Euro. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der tatsächlichen Kosten aus. Wie der Stellvertretende Bürgermeister ausführte, beabsichtige der TV Barbing die vorhandene Flutlichtanlage am Sportplatz Barbing auf LED nachzurüsten. Zusätzlich müssen hier ferner zwei weitere Flutlichtmasten installiert werden. diese Maßnahmen sind laut Aussage des Bayerischen Landessportverbandes förderfähig. Um diese jedoch zu erhalten, müsse die Laufzeit des Pachtvertrages auf mindestens 25 Jahre festgeschrieben werden. Einstimmig wurde der bestehende Pachtvertrag bis 2052 verlängert.

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