Sitzung vom 02.08.2022
Gewerbegebiet nimmt nächste Hürde - Tekturantrag für Sechsfamilienhaus abgelehnt
Sollen zwei ohne Genehmigung errichtete Terrassen und neu angeordnete Stellplätze nachträglich noch genehmigt werden? Mit dieser Frage mussten sich die Barbinger Gemeinderäte nun auseinandersetzen. Schon mehrmals stand die Baumaßnahme im Barbinger Schilfweg (Neubau Sechs-Familienwohnhaus mit 12 Stellplätzen) auf der Tagesordnung. Erst bauen, dann genehmigen lassen, das sorgte für Unmut.
Eine Reihe von Bauanträgen und ein Tekturantrag beschäftigte den Barbinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Dienstagabend. Für Verärgerung sorgte die Tatsache, dass die Zustimmung des Ratsgremiums für eine Tektur an der Baumaßnahme Schilfweg (Neubau 6-Familienhaus mit Stellplätzen) erst nachträglich eingeholt werden sollte. Mit ihrem Bauantrag haben die Bauherren im Oktober 2020 einen Stellplatznachweis eingereicht. Wie Bürgermeister Hans Thiel erläuterte, musste jedoch währen der Bauphase festgestellt werden, dass die ausgeführten Arbeiten nicht mit diesem Stellplatznachweis übereinstimmten. Die zum Teil festgestellten Stellplätze wurden als Terrassen für die beiden Erdgeschosswohnungen gebaut, obwohl Terrassen im Bauantrag nicht vorgesehen waren. Es soll den Mietern überlassen werden, ob sie die Flächen als Stellplätze oder als Terrassen nutzen. Im April 2022 hat sich das Landratsamt Regensburg an die Bauherren gewandt und mitgeteilt, dass eine doppelte oder variable Nutzung von Stellplätzen und somit deren Zweckentfremdung nicht zulässig sei und ferner der Bayerischen Bauordnung widerspreche. Bürgermeister Hans Thiel hob hervor, dass nun eine Tektur zum ursprünglichen Bauantrag eingereicht wurde. Dieser Plan sieht nun den Bau von zwei Terrassen im Norden und Süden des Gebäudes vor und eine neue Anordnung von Stellplätzen, so dass auf dem Grundstück insgesamt 12 Stellplätze entstehen. Jedoch seien die Stellplätze im hintern östlichen Bereich auf befestigtem Rasen angelegt. Die beiden Zufahrten zu den Parkflächen funktionieren lediglich auf dem Papier. Das Gemeindeoberhaupt betonte, dass diese neuen Außenanlagen bereits vor der Antragstellung und Genehmigung fertiggestellt wurden. Die Nachbarn haben der Änderung nicht zugestimmt. Bei genauerer Betrachtung bleibe festzustellen, dass die Parkplätze, die in der Grünfläche angelegt werden sollen, in der Praxis keine Rolle spielen werden. Schon jetzt werden die Parkflächen entlang der Straße anders beparkt, als im Plan angegeben. Die fiktiven Parkplätze werden jetzt schon als Garten mit Sandkästen und Spielgeräten genutzt. Vizebürgermeister Dominik Schindlbeck betonte, dass man rückblickend anhand der bereits genehmigten Änderungen und Tekturen erkenne, dass der Gemeinderat bereit sei Zugeständnisse zu machen. „Doch wer sich jetzt die Baumaßnahme ansieht, stellt fest, dass die Stellplätze komplett anders angeordnet wurden, schon jetzt werden die Parkflächen entlang der Straße anders genutzt, wie im Plan angegeben. Und obwohl sich Nachbarn an das Landratsamt wandten, wurde munter weitergebaut und Terrassen angelegt, die als Parkplätze ausgewiesen wurden. Selbst die Tektur hat mit der Realität nichts zu tun“, machte er deutlich und auch er zeigte sich verärgert, dass man den Gemeinderat vor vollendete Tatsachen stellen wolle. „Wir von der CSU-Fraktion werden dem Tekturantrag nicht zustimmen“. Einstimmig wurde der Tekturantrag der Bauherren abgelehnt und der Gemeinderat pocht darauf, dass die Außenanlagen nach der genehmigten Planung vom Oktober 2020 auszuführen sind, denn dies war auch die Grundlage, weshalb das Vorhaben überhaupt die Zustimmung im Gemeinderat fand. Keine Einwände hatte das Ratsgremium hinsichtlich des Bauantrags auf Anbau einer Garagenanlage und eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus in der Altacher Brunnstraße. Auch dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geräteschuppens im Barbinger Eschenweg stimmte der Gemeinderat einmütig zu. Das gemeindliche Einvernehmen erteilte das Ratsgremium auch dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung auf Neubau eines Rinder- und Geflügelstalls mit Fahrsilo und Güllegrube in der Friesheimer Hauptstraße um weitere zwei Jahre. Einig war sich der Gemeinderat aber auch, dass man die Errichtung einer doppelseitigen beleuchteten City Star Werbeanlage auf einem Monofuß in der Straubinger Straße nicht haben möchte. Zu Beginn der Sitzung erläuterte Bernhard Bartsch vom gleichnamigen Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Unterheising Ost I und der dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, wie Landratsamt, Naturschutzbehörde oder Wasserwirtschaftsamt wurden vom Planungsbüro in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung aufbereitet und mit Vorschlägen versehen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Abwägungsvorschläge und billigte gleichsam den ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans und stimmte der 5. Änderung des Flächennutzungsplans zu.

Bild-Nr. 838: Bernhard Bartsch (2. Von links) vom gleichnamigen Planungsbüro erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Unterheising Ost I und die Vorschläge erörtert