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Sitzung vom 02.03.21

Verordnung von freilaufenden Hunden und Kampfhunden verschoben


Josef Ledermann vom gleichnamigen Ingenieurbüro, erläuterte im Rahmen der jüngsten Sitzung über den aktuellen Verfahrensstand zum Breitbandausbau in der Gemeinde. In diesem Verfahren soll in den Ortschaften von Sarching bis Eltheim flächendeckend Glasfaserausbau stattfinden. Nach aktuellem Stand belaufen sich die Investitionskosten für den geplanten Ausbau im Bundesförderprogramm für die Gemeinde auf rund 4,5 Millionen Euro. Während der Bund die Maßnahme mit 50 Prozent fördert, bewilligt der Freistaat 30 Prozent. Wie der Fachmann erläuterte, können im Rahmen des Breitbandausbaus beide Förderprogramme, parallel, kumulativ und auch aufeinander aufbauend, abgegriffen werden. Die Anträge hierzu laufen und in neun bis 12 Wochen entscheidet sich die Bewilligung der Bundesfördergelder bewilligt. Sollten also sowohl die Bundes-, als auch die Landesförderung bewilligt werden, entfiele auf die Gemeinde Barbing an Eigenmittel knapp 900.000 Euro. Der Gemeinderat Barbing schloss sich einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an, das Auswahlverfahren im Rahmen des Bundesförderprogramms unter juristischer Begleitung durchzuführen, ehe man sich den weiteren Tagesordnungspunkten widmete.


Darunter eine Vielzahl an Bauanträgen, die einstimmig genehmigt wurden. Lediglich der Bauantrag auf Anbauten mit Wohnnutzung ( 8 Appartements á 30 Quadratmeter und 2 WE á 60 Quadratmeter) wurde einstimmig in vorliegender Form abgelehnt. Für den Bebauungsplan „Friesheim – Ortseingang West“ gab es grünes Licht mit Billigung und Beschluss zur Auslegung. Ohne Gegenstimme wurde der zeitlich befristeten Überlassung der Gemeinde Pentling von Einwohnergleichwerten am Klärwerk Regensburg durch die Gemeinde Barbing zugestimmt. Wichtig war es dem Gemeinderatsgremium nur, dass die Kosten entsprechend auf die Nutzer umgeschlagen werden. Keine Einwände gab es hinsichtlich des Neuerlasses der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.


Zugestimmt wurde auch dem Neuabschluss des Strom-Konzessionsvertrages mit der Bayernwerk Netz GmbH. Der Stromliefervertrag für die kommunale Strombeschaffung endet am 31.12.2022. Durch den geschlossenen Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde Barbing und KUBUS GmbH (GRBeschluss 04.08.2015) organisiert die KUBUS GmbH in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag eine erneute Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023-2025, erläuterte Bürgermeister Hans Thiel und ergänzte, dass der Gemeinderat festlegen müsse, welcher Strom bezogen werden soll, ob Normalstrom, Ökostrom mit Neuanlagenquote oder Ökostrom ohne Neuanlagenquote. Während Karl-Heinz Haslbeck und Hans-Peter Landsmann der Meinung war, dass es der Gemeinde Barbing gut zu Gesicht stünde auf Ökostrom zu setzen, sprach sich Vize-Bürgermeister Dominik Schindlbeck für Normalstrom aus und war der Meinung, dass ihm lieber sei, Maßnahmen zum Energiesparen zu nutzen, als sich mit Ökostrom freizukaufen. Schindlbeck ergänzte, dass man noch nicht allein auf erneuerbare Energien setzen könne, vor allem dann, wenn die Sonne nicht scheine und der Wind nicht wehe. Zudem fließe durch das öffentliche Stromnetz ein Mix sämtlicher Kernkraft-und Kohlekraftwerke und mit der abgeführten EEG-Umlage, die nicht gerade gering sei, werde der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert. Mit 13 zu acht Stimmen entschied man sich für den Normalstrom. Mit 13 zu acht Stimmen entschied man sich für den Normalstrom.


„Derjenige der den Hund erzieht, bestimmt was aus dem Hund wird und nicht die Rasse“, so CSU-Fraktionssprecherin Christine Kroschinski zur Hundesteuersatzung. Sie störte sich vor allem an dem Begriff „Kampfhund“ und erläuterte, dass in Bayern der Gesetzgeber bestimmten Rassen generell eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit unterstelle. Diese Rassen werden in diesem Gesetz „Kampfhunde“ genannt, obwohl die Verordnung selbst wiederum „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ heiße und in Hunde zwei Kategorien unterteilt würden. Für die unter Klasse 2 aufgeführten sogenannten „Listenhunde“, wie beispielsweise Rottweiler, Bordeaux Dogge oder American Bulldog, können Besitzer bei Anmeldung in der Gemeinde im Welpenalter bis 15 Monate ein vorläufiges Negativzeugnis beantragen. Zwischen dem 15. Und 18. Lebensmonat müssen die sogenannten „Listenhunde der Kategorie 2“ einem vereidigten Sachverständigem zum Wesenstest vorgestellt werden. Nach Vorlage des Wesenstest bei der Gemeinde, der bestätigt dass der Hund die ihm aufgrund seiner Rasse unterstellten Eigenschaften nicht besitzt, erteilt die Gemeindeverwaltung das richtige Negativzeugnis und so ist der Hund rechtlich nicht mehr als Listenhund zu behandeln. Die Kosten für das vorläufige und das richtige Negativzeugnis belaufen sich auf je 50 Euro, konstatierte die Gemeinderätin. Die Hundesteuer von 25 Euro generell für alle Hunde anzuheben, widersprach Bürgermeister Hans Thiel mit der Begründung, dass einige Hundehalter schon jetzt meinen würden, dass sich die Straßen- und Gehwegreinigung aus der Hundesteuer finanziere. Die neue Satzung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Hundesteuer beträgt somit wie bisher 25 Euro und für Hunde der Liste 2, ohne Wesenstest und Negativzeugnis, 250 Euro. Verschoben hat man derweil die Verordnung der Gemeinde über das freie Umherlaufen von großen Hunden und „Kampfhunden“. Mit 20 Jahren sei die Verordnung veraltet, so Bürgermeister Hans Thiel. Kampfhunde und große Hunde (Schulterhöhe ab 50 Zentimeter) sind in allen öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet an der Leine zu führen. Verwaltungsfachwirtin Ramona Schütz erläuterte, dass man in jedem Ortsteil Wege außerhalb bebauter Ortsteile in enger Abstimmung mit Berufsjäger Torben Walter ausgewählt habe, an denen freier Auslauf gewährt werden könne, dieser sei wichtig, um die Hunde auch auszulasten. Ausgenommen wurde auf Antrag von Karl-Heinz Haslbeck (FW/BF) der Unterheisinger Mittelweg, da dies der einzige Weg sei, den Mütter mit Kinderwagen und Kleinkindern als Spazierweg nutzen können. Dies wurde so auch aufgenommen und Haslbeck dankte für das Verständnis. Für die von Haslbeck geforderte Ergänzung in der Verordnung, dass große Hunde und Kampfhunde an Kinderspielplätzen verboten seien, hatte CSU-Gemeinderat Stefan Sulzer vollstes Verständnis, ergänzte aber, dass dies bereits durch Schilder an den Spielplätzen geregelt sei. Hier seien Hunde generell verboten, unabhängig von der Größe meinte Gemeinderat Stefan Sulzer. Christine Kroschinski war der Auffassung, dass man die Leinenlänge in Bereichen der Leinenpflicht für große Hunde auf eine Maximallänge von zwei Meter beschränken sollte. In der Verordnung waren drei Meter angegeben. Diese Änderung werde in der Verordnung fixiert, so das Gemeindeoberhaupt. Die Gemeinderäte Michael Beimler und Thomas Schachtner (FW/BF) waren der Meinung, dass der für Eltheim ausgesuchte Weg, wo Hunde frei laufen dürften, zu sehr von Familien frequentiert sei und man mit den freilaufenden Hunden näher an den Waldrand oder Richtung Donau parallel zur Kreisstraße ausweichen müsste. „Die ausgewählten Wege sind zu jägerlastig“, waren die beiden der Überzeugung. Während Bürgermeister Hans Thiel befürwortete die Verordnung zu verabschieden mit der Maßgabe, dass man für Eltheim im Nachgang zwei, für alle Beteiligten akzeptable Wege finde, war Gemeinderat Martin Laumer (FW/BF) der Meinung, dass man die Abstimmung für die Rechtssicherheit bis zu nächsten Sitzung verschiebe, wenn die zwei Wege in Eltheim fixiert wurden. Thomas Schachtner (FW/BF) war es wichtig noch einmal zu betonen, dass er sich nicht über die Hundehalter und Hundeführer beschweren möchte, sondern eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Christine Kroschinski meinte in diesem Zusammenhang, dass es auch im Bereich von Hundehaltern und Nichthundehaltern wie in jedem Bereich von Gemeinschaften funktioniere, mit Rücksichtnahme, Verständnis und Toleranz. Um weitere Diskussionen, die dennoch nicht zum Ziel führten, über die Eltheimer Wege zu vermeiden, lenkte das Gemeindeoberhaupt ein und die Verabschiedung der Verordnung werde man in der nächsten Sitzung erneut auf die Agenda nehmen.


Im Rahmen der Sitzung stellte der Gemeinderat einstimmig den Rücktritt von Gemeinderat Anton Schindlbeck fest. Dieser bat aus gesundheitlichen Gründen um seinen Rücktritt. Bürgermeister Hans Thiel dankte dem scheidenden Gemeinderat, der von 2014 bis 2020 das Amt des Vizebürgermeisters ausübte, im Namen der Gemeinde mit der Sarchinger Fibel.

Bild: Bürgermeister Hans Thiel (rechts) überrichte Anton Schindlbeck die Sarchinger Fibel als Dank für sein großartiges Engagement für die Gemeinde Barbing. Schindlbeck trat aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat zurück.



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