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Sitzung am 06.06.2020


Einstimmig wurde der Bebauungsplan „Unterheising Mitte“ in der jüngsten Gemeinderatssitzung, zu der man in der Turnhalle der Grundschule tagte, verabschiedet und als Satzung beschlossen. Ganz Unterheising, inklusive der fünf Parzellen die der Bebauungsplan umfasst, bleibt ein Dorfgebiet, kam der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Hans Thiel einstimmig überein.

Im Barbinger Informationsblatt werden künftig die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, sobald die Geheimhaltung wegfalle, gesondert als „Amtliche Bekanntmachung“ und mit Rahmen gekennzeichnet. Diese Entscheidung über die Art der Bekanntgabe begründete sich darauf, dass die Fraktion der FW/BF anmerkte, dass das Gemeindeblatt kein offizielles Amtsblatt sei und die Berichte über die Gemeinderatssitzungen redeaktionelle Berichte seien, die von Christine Kroschinski zur Verfügung gestellt werden. Hier hakte Kroschinski jedoch ein und betonte, dass sie seit drei Jahren keine Berichte mehr über die Gemeinderatssitzungen für das Barbinger Infoblatt verfasse, sondern dies Thomas Geser (Geschäftsleiter der Gemeinde Barbing) übernehme.

Überwiegend standen anschließend Bauanträge und Bauvoranfragen auf der Agenda des Gemeinderates. Keine Einwände hatte das Gremium beim Antrag von Robert Niebauer auf Verlängerung der Baugenehmigung auf Neubau einer Maschinen- und Getreidelagerhalle bei Barbing. Einvernehmen herrschte auch hinsichtlich der Bauanträge von Juri und Natalia Smetanin (Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage), Marion Dür (Errichtung einer Terrassenüberdachung), Sebastian Sixt (Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle zur Lagerhalle), Michael Kramer (Anbau und Erweiterung eines Balkons) sowie Bernadette und Dominik Mertel (Neubau eines Einfamilienhauses). Mit 13 Ja- und fünf Nein-Stimmen, die beiden Gemeinderäte Martin Laumer und Gerhard Böhm durften nicht abstimmen, wurde der Bauantrag von Cesa Jaskolka (Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Pultdach und Attika sowie Garage) genehmigt. Die Bauvoranfrage von Melanie Geserer (Einfamilienhaus mit Garage) beschied man positiv, teilte dies jedoch aufgrund der diffizilen Anfrage in zwei Abstimmungen auf. Mit 18:2 Stimmen gab es ein Ja für die Lage (außerhalb des Baufensters) und mit 13:7 Stimmen befürwortete man auch eine Gaube, die jedoch den Vorgaben entsprechen müsse. Der Abstimmung war eine hitzige Diskussion vorangegangen. War man von Seiten der CSU etwas gnädiger, weil es sich hinsichtlich des Baufensters um ein Eckgrundstück handle, das an zwei Seiten an einer Straße liege und eine geplante Schleppgaube dem Dachgeschoss mehr Wohnraum biete und sich nach 25 oder 30 Jahren auch der Baustil ändere, so machte Karl-Heinz Haslbeck seinen Standpunkt deutlich, dass auch ein 25 Jahre alter Bebauungsplan Gesetzeskraft habe und man vor 25 Jahren auch keine Schleppgaube genehmigte.

Mit 13:7 befürwortete man die Bauvoranfrage von Thomas Forstner (Neubau von zwei Sechs-Familienhäusern mit drei Carports). Mit 13:7 Stimmen wurde auch die Bauvoranfrage von Karin Sonnauer (Errichtung eines Drei-Familienhauses) befürwortet, jedoch unter der Maßgabe und des Nachweises von sechs Kfz-Stellplätzen.

Der Bauvoranfrage von Patrick Schuster auf Nutzungsänderung einer Gewerbehalle in ein Hostel im Gewerbegebiet Unterheising wurde nicht stattgegeben. Den Antragsteller werde man in die nächste Sitzung einladen, damit er sein Projekt den Gemeinderäten genauer vorstellen und erläutern kann.

Mit 17:3 Stimmen wurde die Bauvoranfrage des Regensburger Sikh-Vereins auf Neubau eines Sikh-Tempels im Gewerbegebiet Sarchinger Feld II abgelehnt. Man tat sich gefühlsmäßig schwer mit der Ablehnung, jedoch kam der Gemeinderat mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen, überein, dass die große Nachfrage nach Gewerbeflächen für Gewerbetreibende für dieses Gebiet Vorrang haben müsse.

Der Bauvoranfrage der Luibl Real Estate GmbH auf Nutzungsänderung einer Asylunterkunft in eine Gewerbehalle wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Einstimmig wurde der dritten Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und Aufstellung des Bebauungsplans „Illkofen Nordwest“ zugestimmt und nahm die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis.

Ferner billigte der Gemeinderat die Planentwürfe und beauftragte die Verwaltung zur öffentlichen Auslegung.

Bei einer Gegenstimme billigte das Ratsgremium den Planentwurf und verabschiedete die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Freiflächenphotovoltaikanlagen III und beschloss die öffentliche Auslegung. Zuvor entbrannte eine rege Diskussion über das Für und Wider von PV-Freiflächenanlagen, die hohen Strompreise und die Energiewende.

Bereits im Sommer 2020 soll mit dem Umbau der Kreuzung der R 23 und der Gemeindeverbindungsstraße Sarching mit einem Kreisverkehr umgesetzt werden. Man erhofft sich hier die Entschärfung der unfallträchtigen Kreuzung. Dem waren zuvor Ortsbegehungen und Absprachen mit der Polizeiinspektion Neutraubling, dem Landkreis Regensburg und der Gemeinde Barbing vorausgegangen. Wie Bürgermeister Hans Thiel erläuterte, gehen die Kosten zu Lasten des Landkreises Regensburg und der Gemeinde Barbing. Die Kostenverteilung richtet sich nach den Breiten der an der Kreuzung anliegenden Fahrbahnen. Daraus ergebe sich eine Kostenverteilung von 51,5 Prozent zu Lasten des Landkreises und zu 48,6 Prozent zu Lasten der Gemeinde Barbing, so Thiel der ergänzte, dass die Gemeinde Barbing dem Landkreis fünf Prozent der Verwaltungskosten zu erstatten habe. Die Ausschreibung der Maßnahme habe bereits begonnen. Die Baukosten werden auf rund 360000 Euro geschätzt.

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