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Sitzung vom 02.02.2020

Aktualisiert: 5. Feb. 2021

Neue Verordnung erlassen: Räumen, streuen, kehren: Anlieger bleiben in der Pflicht – Baumfällungen waren notwendig


Barbing. Eher eine reine Formsache war die Verabschiedung der neuen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Der Gemeinderat beschloss die Verordnung in seiner jüngsten Sitzung vom vergangenen Dienstag, 2. Februar 2021. einstimmig. Ab sieben Uhr ist Schneeräumen angesagt, an Sonn- und Feiertagen reicht auch ab acht Uhr. Die Füße hoch legen, darf man frühestens um 20 Uhr. Die Details zu der etwas sperrigen Formulierung „Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)" erläuterte Bürgermeister Hans Thiel und betonte, dass die Anlieger in der Pflicht bleiben. Die neue Verordnung gelte wie gehabt für alle Haus- und Grundstücksbesitzer, die in geschlossener Ortslage wohnen mit Zugang zu einer öffentlichen Straße. Anlieger müssen dafür sorgen, dass die Geh- und Radwege vor der Haustür immer sicher zu begehen sind, also im Winter schnee- und eisfrei sind. Da es mancherorts keinen befestigten Gehweg gebe, nutzen die Fußgänger dort den Rand der öffentlichen Straße. Auch hier gibt es eine Räumpflicht und zwar auf einer Breite von einem Meter gemessen vom begehbaren Straßenrand aus, so schreibt es das Regelwerk vor. „Vor allem im Winter, wenn es um die Räumpflicht gehe, sind die Bürgerinnen und Bürger der Annahme, dass dies Sache der Gemeinde und des Bauhofs sei. Dies sei allerdings nur bedingt der Fall, so der Bürgermeister, der ergänzte, dass es schon immer eine Verordnung über das Räumen, Streuen und Kehren gebe. Mit der neuen Verordnung halte man sich auch an das vom bayerischen Gemeindetag vorgegebene Muster. Die neue Verordnung wurde mit einem Straßenverzeichnis ergänzt. Die zu reinigenden Straßen wurden dabei in drei Gruppen eingeteilt. Bei Gruppe A wird die Reinigungsfläche auf Gehbahnen und Fahrbahnränder beschränkt. Das gilt für die Barbinger Bischof-Sailer-Straße, Neutraublinger-, Regensburger- und Straubinger Straße sowie in Friesheim die Hauptstraße und in Illkofen die Glocken- und Auburger Straße. Alle anderen Straßen im Gemeindebereich gehören zur Gruppe B und C. Existiert vor dem Grundstück kein Gehweg, muss die Fläche zwischen Grundstück und Straße auf entsprechender Breite vom Schnee oder auch Laub befreit werden. Besonders belastet sind Besitzer von Eckgrundstücken. Sie müssen nicht nur den Weg vor der Eingangstür räumen, sondern alle Gehwege, die an das Grundstück grenzen. Am Ende beschloss der Gemeinderat die neue Verordnung einstimmig.


Keine Einwände hatte das Ratsgremium hinsichtlich der verschiedenen Bauanträge, die den Großteil der Tagesordnungspunkt ausmachte. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu den eingereichten Bauanträgen auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung im Barbinger Birkenweg und eines Einfamilienhauses in der Sarchinger Unteren Dorfstraße. Auch hinsichtlich des Bauantrags auf Nutzungsänderung einer Erdgeschosswohnung der Firma Elektro Geserer in Büroräumlichkeiten hatte das Gremium keine Bedenken einzuwenden, ebenso wenig wie bei den Bauanträgen von Aleksandr Glebov auf Neubau einer LKW Halle mit Büro im Sarchinger Feld und der Koberstein Grundstücksverwaltungs GdbR auf Errichtung einer Lagerhalle mit Bürogebäude und Betriebsleiterwohnhaus, ebenfalls im Sarchiger Feld. Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports mit Abstellraum in der Friesheimer Wagnersiedlung 5 gab der Gemeinderat ebenfalls grünes Licht, jedoch unter der Maßgabe, dass die Seiten offen bleiben müssen.


Freudig nahm das Ratsgremium die Bauvoranfrage der Kell Immobilien-Projekt GmbH zur Errichtung eines MobilitätsPARK für neue Energien im Gewerbegebiet Unterheising Benzstraße 1 zur Kenntnis und gab nickte das geplante Vorhaben ab.


Ehe der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Hans Thiel in nichtöffentlicher Sitzung tagte, fragte Gemeinderat Gerhard Böhm wegen der gefällten Bäume im Gemeindebereich an. Besorgte Bürger hätten sich an ihn gewandt. Bürgermeister Hans Thiel erklärte in diesem Zusammenhang, dass aufgrund der immer höher angelegten Messlatte bei der rechtlichen Behandlung von Schäden die durch Bäume verursacht werden, ein entsprechendes Baumkataster geführt werde. Rund 3000 Bäume seien im öffentlichen Bereich der Großgemeinde gepflanzt, die regelmäßig durch eine eigens zertifizierte Kraft des Bauhofes, in diesem Fall Karl Haslbeck der die Fortbildung zum zertifizierten Baumkontrolleur absolvierte, überprüft und kontrolliert werden müssen. Dabei wird der Baum vor Ort in Augenschein genommen und auf Defekte und Krankheiten im Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich überprüft. Die Prüfungen und Ergebnisse werden zur Beweissicherung in das Baumkataster eingetragen. Die gefällten Bäume mussten aus Sicherheitsgründen weichen, betonte das Gemeindeoberhaupt versicherte aber, dass für jeden gefällten Baum zum Ausgleich ein neuer nachgepflanzt werde.

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